07. September 2020

Medienmitteilung

Freihandelsabkommen mit China: Petition eingereicht

Heute haben der Uigurische Verein Schweiz, Campax und die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) eine Petition eingereicht: Gemeinsam mit über 23 000 Unterzeichnenden fordern sie den Bundesrat auf, das Freihandelsabkommen mit China zu Gunsten der Menschenrechte neu zu verhandeln.

Die Corona-Krise zeigt es eindrücklich: Die europäischen Länder haben sich wirtschaftlich stark in Abhängigkeit von China begeben. So kommen in der Schweiz die meisten Schutzmasken aus China. Ob sie aus Zwangsarbeit stammen, kann nicht ausgeschlossen werden – eine Recherche der New York Times ergab, dass zahlreiche chinesische Masken-Hersteller auf Zwangsarbeit setzen. Denn in der chinesischen Provinz Ostturkestan (Xinjiang) werden mindestens eine Million Uigurinnen und Uiguren in Zwangslagern festgehalten, und Zehntausende zur Arbeit in Zuliefer-Fabriken von internationalen Marken gezwungen.

Das aktuelle Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China schützt zu wenig davor, dass Produkte aus Zwangsarbeit und verbunden mit anderen Menschenrechtsverletzungen in die Schweiz gelangen und sogar Zollvergünstigungen erhalten. «Der Bundesrat darf sich nicht nur von wirtschaftlichen Interessen gegenüber China leiten lassen. Der Schutz der Menschenrechte hat Priorität», betont Lisa Mazzone, GfbV-Präsidentin und Ständerätin (Grüne / GE). „Damit sich die Schweiz nicht zur Komplizin macht, muss sie das Freihandelsabkommen mit China neu verhandeln. Menschenrechte und Klauseln gegen Zwangsarbeit müssen ausdrücklich darin festgehalten sein“, sagt Andili Memetkerim, Präsident Uigurischer Verein Schweiz. Und Nationalrat Fabian Molina (SP/ZH) doppelt nach: „Gemäss Bundesrat Ignazio Cassis, der den bisherigen China-Kurs der Schweiz stets positiv darstellt, muss die Schweiz angesichts zunehmender Menschenrechtsverletzungen mit ihren Werten selbstbewusster auftreten. Wir erwarten nun Taten statt Worte.“

Immer mehr Belege über Zwangsarbeit

Die Belege über Zwangsarbeit in China häufen sich. So wies kürzlich eine Koalition von über 180 NGOs in einem Aufruf an die globale Kleiderindustrie darauf hin, dass mit grösster Wahrscheinlichkeit jedes fünfte Baumwollprodukt mit Zwangsarbeit und Menschenrechtsverletzungen in Ostturkestan (Xinjang) in Verbindung steht. Denn China ist der grösste Baumwollproduzent der Welt, wobei 84 Prozent aus Ostturkestan stammen. Marken wie H&M, C&A oder Calvin Klein sollen für ihre Produkte Baumwolle aus der Region beziehen. Gemäss Bundesrat kann die Bundesverwaltung jedoch die Überprüfung der Produktionsbedingungen und die Einhaltung des Verbotes von Zwangsarbeit nicht gewährleisten. Auch nicht im Rahmen des Freihandelsabkommens mit China.

Darum braucht es verbindliche Regeln. In ihrer Petition fordern die drei Organisationen den Bundesrat dazu auf:

  • die Einhaltung der Menschenrechte, Arbeitsrechte und die Rechte der Minderheiten im Freihandelsabkommen ausdrücklich zu bekräftigen;
  • verbindliche Menschenrechtsklauseln einzubauen, um sicherzustellen, dass keine Produkte aus Zwangsarbeit oder verbunden mit anderen schweren Menschenrechtsverletzungen auf den Schweizer Markt gelangen;
  • sicherzustellen, dass Streitigkeiten zu Arbeits-und Beschäftigungsfragen einem Schiedsgericht unterstellt und robuste Überprüfungsmechanismen eingeführt werden. Diese fehlen im jetzigen Abkommen gänzlich.

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