04. Dezember 2018
Medienmitteilung
Rechte von Jenischen, Sinti und Roma - Schweiz muss laut Europarat handeln
In der Schweiz besteht grosser Handlungsbedarf, um die Situation von Jenischen, Sinti und Roma zu verbessern. Dies zeigt das vierte Gutachten über die Schweiz, welches der Europarat für das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten erstellt hat. Es stützt die Forderungen der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV).
Der Bundesrat hat gestern das Gutachten des Beratenden Ausschusses des Europarats für das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten veröffentlicht. «Das Gutachten zeigt, dass zum Schutz von Jenischen, Sinti und Roma sowie der ‘Fahrenden’ mehr Anstrengungen nötig sind», sagt Angela Mattli, Kampagnenleiterin Minderheiten und Diskriminierung bei der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV). Denn die Empfehlungen des Europarats decken sich weitgehend mit den Forderungen der GfbV. «Ob Racial Profiling, Antiziganismus in Politik, Medien und Gesellschaft oder ungenügende Stand- und Durchgangsplätze – in der Schweiz werden Jenische, Sinti und Roma noch immer diskriminiert», sagt Angela Mattli. Dies steht im direkten Widerspruch zu den Rechten der Minderheiten, die durch das Rahmenübereinkommen geschützt werden sollten. Die Gesellschaft für bedrohte Völker ruft die Schweiz auf, die Empfehlungen des Europarats umgehend umzusetzen.
Gemäss dem vierten Gutachten über die Schweiz besteht folgender Handlungsbedarf:
- Hassreden und Diskriminierung: Das Gutachten stellt zunehmende Intoleranz gegen Jenische, Sinti und Roma fest. Antiziganismus und Hassreden müssen verurteilt, untersucht und geahndet werden. Für die Opfer soll der Zugang zur Justiz erleichtert werden. Nichtregierungsorganisationen müssen befugt werden, die Rechte und Interessen der Opfer zu vertreten.
- Infrastruktur: Trotz der Anstrengungen der Bundesbehörden und einiger Kantone herrscht nach wie vor ein Mangel an Stand- und Durchgangsplätzen. Besonders bei den Durchgangsplätzen hat sich die Situation verschlechtert. Die Schweiz muss den Entwurf des Aktionsplanes des Bundes zur Förderung von Jenischen, Sinti und Roma verabschieden und gemäss den vorgesehenen Fristen genügend Plätze schaffen.
- Diskriminierung nicht schweizerischer Roma: Der Beratende Ausschuss nimmt Kenntnis von Spannungen zwischen Schweizer Fahrenden und ausländischen fahrenden Roma. Einige Plätze seien ausdrücklich nicht für Ausländer freigegeben. Der Europarat vertritt die Ansicht, dass für die Beschränkung des Zugangs zu Plätzen die Grösse der Gruppe, nicht die Nationalität Auschlag geben sollen.
- Anerkennung Roma: Roma-Organisationen haben 2015 einen Antrag zur Anerkennung der Roma als nationale Minderheit gestellt. Obwohl die meisten Kantone das Anliegen positiv beurteilten, lehnte der Bundesrat die Anerkennung Anfang Juni ab. Als Gründe führte er die Kriterien der seit Langem bestehenden Bindung (historische Präsenz in der Schweiz) und die Frage der Schweizer Staatsangehörigkeit an. Der Beratende Ausschuss empfiehlt den Bundesbehörden, diese beiden Kriterien flexibler zu handhaben, um es Angehörigen nationaler Minderheiten zu ermöglichen, diese Rechte überhaupt in Anspruch zu nehmen.
- Racial Profiling: In den Gesprächen mit dem Beratenden Ausschuss berichteten Vertreter der Organisationen von Jenischen, Sinti und Roma über Racial Profiling von fahrenden Minderheiten. Auch hier empfiehlt der Europarat Massnahmen.
- Vermittlung fördern: Die GfbV nimmt erfreut zur Kenntnis, dass das von ihr mitinitiierte Vermittlungsprojekt zwischen ausländischen fahrenden Roma und Behörden vom Europarat positiv wahrgenommen wird. Der Bund wird aufgefordert, auch in Zukunft solche Projekte zu fördern.
Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten
Die Schweiz hat 1998 das Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten ratifiziert. Heute sind in der Schweiz sprachliche Minderheiten, Jenische, Sinti und Manouches sowie Mitglieder der jüdischen Gemeinschaft als nationale Minderheiten anerkannt.
Die Umsetzung des Rahmenübereinkommens wird periodisch durch das Ministerkomittee des Europarats evaluiert. Im Februar 2017 hat der Bundesrat im Rahmen der periodischen Überwachung seinen vierten Bericht zur Umsetzung des Rahmenübereinkommens veröffentlicht. Die GfbV hat im Frühling 2017 in einem Schattenbericht zu Handen des Europarats ähnliche Defizite ausgemacht, wie sie jetzt im Gutachten des Beratenden Ausschusses für das Rahmenübereinkommen festgehalten sind.