06. November 2018

Medienmitteilung

Etappensieg im Ringen um Transparenz beim Goldgeschäft: Öffentlichkeitsbeauftragter stützt Einsichtsgesuch der GfbV zur Herkunft

Im Schlichtungsverfahren zwischen der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) und der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) empfiehlt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte, dem Antrag der GfbV statt zu geben. Die GfbV entschloss sich zum Gesuch auf Akteneinsicht zur Herkunft der Goldimporte in die Schweiz, nachdem Schweizer Raffinerien wiederholt mit dem Vorwurf konfrontiert wurden, auch Gold aus illegaler Herkunft, zum Beispiel aus afrikanischen Konfliktgebieten oder aus zerstörerischen Aktivitäten im Amazonas zu verarbeiten. Die GfbV nimmt befriedigt zur Kenntnis, dass auch der Öffentlichkeitsbeauftragte der Meinung ist, dass das Interesse der Öffentlichkeit an Transparenz wichtiger ist als das Recht der Raffinerien auf Privatsphäre. Die Empfehlung ist eine Ohrfeige für die Zollverwaltung, welche die Argumentation der betroffenen Raffinerien übernommen hatte. Die GfbV fordert nun die Zollverwaltung auf, die Informationen bereit zu stellen und erwartet von den Raffinerien, dass sie diese Empfehlung respektieren.

Am 5. Februar 2018 beantragte die GfbV bei der Eidgenössischen Zollverwaltung Einsicht in die detaillierte Zollhandelsstatistik seit 2014. Von besonderem Interesse ist, welcher Goldexporteur wieviel Gold an welchen Schweizer Goldimporteur geliefert hat. Denn in den vergangenen Jahren sind Schweizer Raffinerien immer wieder mit Importen von dubiosem Gold in Verbindung gebracht worden. Im März dieses Jahres zeigte die GfbV im Bericht «Drehscheibe Schweiz für risikobehaftetes Gold?» auf, dass in der Vergangenheit zum Beispiel illegales und dubioses Gold aus Peru in die Schweiz gelangte und mutmasslich Konfliktgold über Dubai in die Schweiz gelangt.

Geschützt wurden diese Geschäftsbeziehungen durch die völlige Intransparenz der Goldraffinerien. Diese weigern sich weiterhin, ihre Lieferanten offen zu legen und verhindern damit eine seriöse Rückverfolgbarkeit des Goldes, wie sie unterdessen auch grosse Goldverarbeiter wie die Schweizer Schmuck- und Uhrenindustrie fordern.

Ein Etappensieg im Ringen um Transparenz

Die Eidgenössische Zollverwaltung übernahm als Antwort auf das Gesuch der GfbV die Argumentation der Raffinerien und verweigerte die Einsicht. Mit Befriedigung nimmt daher die GfbV die Empfehlung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragen zur Kenntnis, dass ihrem Begehren statt gegeben werden soll und das Totschlagargument der Gefährdung des Geschäftsgeheimnisses nicht übernahm. Weiter hält der Öffentlichkeitsbeauftragte fest: «Für die betroffenen Unternehmen könnte ein Bekanntwerden der verlangten Informationen, zumindest wenn sich unter ihren Lieferanten solche umstrittener Natur befinden sollten, zwar kurzfristig unangenehme Folgen haben. Geringfügige oder bloss unangenehme Konsequenzen reichen jedoch nicht aus, um ein überwiegendes privates Interesse geltend zu machen». Und zur Panikmache der Goldbranche, dass alleine die Transparenz die Schweizer Edelmetallbranche in massive Schwierigkeiten bringt, kontert der Öffentlichkeitsbeauftragte wie folgt: «Gerade angesichts der Marktmacht der Schweizer Unternehmen der Edelmetallbranche – laut EZV behandeln diese etwa 70% der Edelmetalle der Welt – erscheint das vorgebrachte Szenario eines möglichen "Untergangs" der in der Branche tätigen Unternehmen als nicht naheliegend.»

Die GfbV fordert die Zollverwaltung auf, ihr die Daten gemäss Empfehlung zuzustellen. An die Edelmetallbranche – insbesondere die Goldraffinerien – richtet die GfbV die Forderungen, die Akteneinsicht nicht weiter zu hintertreiben und sich sowohl der Transparenz als auch einer soliden Sorgfaltsprüfung zu stellen, damit künftig kein dubioses Gold mehr in der Schweiz verarbeitet wird.

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