12. August 2021

Medienmitteilung

Einweihung der Windkraftanlage «Fosen Vind» wenige Tage vor Rekursverfahren am obersten Gericht Norwegens

Heute wird auf der Fosen-Halbinsel in Mittelnorwegen die Windkraftanlage «Fosen Vind» feierlich eingeweiht. Als Investoren am Projekt beteiligt sind auch die BKW und die Credit Suisse. Für die dort lebende Südsami-Gemeinschaft gibt es jedoch nichts zu feiern, denn ihr Bestehen als Rentierzuchtgemeinschaft ist durch die Windkraftanlage massiv bedroht. Sie gelangten bis ans oberste Gericht Norwegens, welches am 25. August über den Fall beraten wird. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) kritisiert, dass die Windkraftanlage trotz noch nicht rechtskräftiger Baubewilligung fertiggestellt und in Betrieb genommen wurde.

Arvid Jåma, ein betroffener Angehöriger der lokalen Sami-Rentierzuchtgemeinschaft, sagt: «Das Verletzen der verfassungsmässigen Rechte der indigenen Sami ist kein Anlass zum Feiern.» Er hatte im Namen der Südsami-Gruppe eine Absage der heutigen Einweihung der Windkraftanlage gefordert, aus Respekt vor den Sami und des Verlusts ihrer Rentierwinterweiden. Auf Druck der Gemeinschaft musste immerhin das Programm angepasst werden, da zahlreiche Musikerinnen und Musiker ihre geplanten Auftritte an den Feierlichkeiten absagten.

Erwarteter Präzedenzfall vor dem höchsten Gericht in Norwegen

Besonders stossend ist für die Sami-Gemeinschaft, dass die Feierlichkeiten nur wenige Tage vor dem Rekursverfahren am höchsten norwegischen Gericht stattfinden. Die Einweihung findet damit in einer entscheidenden Phase der rechtlichen Streitigkeiten um Fosen Vind statt. So wird die grosse Kammer des obersten norwegischen Gerichts «Norges Høyesterett» ab dem 25. August unter anderem über die Rechtmässigkeit der Baubewilligung beraten. Die grosse Kammer wird nur bei Fällen von grosser Bedeutung herbeigezogen. «Der Prozess ist in Norwegen tatsächlich ein Präzedenzfall», sagt Tabea Willi, Kampagnenleiterin der GfbV. «Der Entscheid wird den Bau von zukünftigen Windkraftanlagen auf Rentierweiden in ganz Norwegen beeinflussen.»

Zuvor hatte das Berufungsgericht Frostating der Rentiergemeinschaft eine Entschädigung von fast 90 Millionen NOK (ca. 9,2 Millionen CHF) für den Verlust von Weideflächen durch den Ausbau der Windkraft auf der Fosen-Halbinsel zugesprochen. Damit bestätigte es die Erfahrungen der Sami, wonach das Gebiet für die Rentierzucht verloren ist. Dennoch erachtete es die Rechte der indigenen Rentierzüchterinnen und -züchter als nicht verletzt, weshalb die Gemeinschaft den Fall ans oberste Gericht weiterzog.

Schweizer Investoren in der Verantwortung als Mitglieder im Investorenkonsortium

Am Projekt beteiligt sind auch die BKW und die Credit Suisse. Sie halten zusammen einen Anteil von 40 Prozent am Konsortium Fosen Vind DA. Nach Ansicht der GfbV zeigt der Fall exemplarisch, dass Schweizer Unternehmen ihre Verantwortung für den Respekt von Menschenrechten und Umweltstandards auch gegenüber indigenen Gemeinschaften ernster nehmen müssen. Aus diesem Grund hat die GfbV im Januar 2020 eine Beschwerde gegen die BKW beim Nationalen Kontaktpunkt (NKP) für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen eingereicht. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

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