28. Februar 2023
Medienmitteilung
Der Schweizer Stromkonzern BKW muss endlich handeln
Indigener Protest gegen illegale Windanlagen in Norwegen sorgen weltweit für Schlagzeilen. Am Kraftwerk ist auch die BKW beteiligt. Die Reaktion des Berner Stromkonzerns zeigt, dass er aus dem von der GfbV ausgelösten Schlichtungsverfahren im Jahr 2021 wenig gelernt hat. Profite werden weiterhin über den Schutz der Indigenen gestellt.
Sámi und Umweltaktivist:innen demonstrieren in Norwegens Regierungsviertel. In der Nacht auf Montag wurde das besetzte Öl- und Umweltministerium geräumt. Aktuell blockieren die Protestierenden, darunter Greta Thunberg, die Zugänge zu mehreren Ministerien. Sie verlangen, dass die vom höchsten norwegische Gericht Høyesterett 2021 für illegal erklärten Windparks auf der Fosen-Halbinsel zurückgebaut werden. Denn bisher hat die norwegische Regierung das Urteil nicht umgesetzt. Die Windanlagen sind weiter in Betrieb und machen die wichtigsten Winterweiden der Rentiere unnutzbar. «Wenn wir Sámi kein Land mehr haben, wohin sollen wir gehen? Es geht nicht um Geld oder Energie, es geht um unser Leben und um unser Recht, zu existieren», sagt die Aktivistin Elle Rávdná.
Dadurch wird den Sámi ihre Lebensgrundlage entzogen. Am Windenergieprojekt beteiligt sind der Berner Energiehersteller BKW sowie die Schweizer Investmentfirma Energy Infrastructure Partners. In der heutigen Ausgabe der Tageszeitung «Bund» liessen die BKW verlauten, dass der «Betrieb der Anlagen durch das Urteil nicht unmittelbar berührt» sei. Die Gesellschaft für bedrohte Völker kritisiert diese Aussage.
Im Sommer 2021 hatte sich der Konzern in einem durch eine Beschwerde der GfbV Schweiz resultierenden Schlichtungsverfahren (im Rahmen des Schweizer Kontaktpunktes (NKP) für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen) verpflichtet, den Schutz der Rechte indigener Gemeinschaften in ihren internen Richtlinien zu verankern und ihre Sorgfaltsprüfungsmechanismen zu verbessern. Zudem führten die BKW Ausstiegsklauseln bei Menschenrechtsverletzungen ein, die im Falle einer Verletzung von Menschenrechtsstandards einen Ausstieg aus einer Geschäftsbeziehung vorsehen. Die GfbV begrüsste beim Abschluss des Schlichtungsverfahrens im August 2021 diese Entwicklungen, mahnte aber auch, dass es eine konsequente Anwendung der neuen Instrumente durch die BKW brauche.
Doch in der Praxis zeigt sich leider nun, dass die BKW Rendite weiterhin höher gewichten als die eigenen Richtlinien und den Schutz indigener Gemeinschaften. Die GfbV Schweiz erinnert die BKW noch einmal nachdrücklich an ihre Verpflichtungen. Der Konzern, der mehrheitlich in Besitz des Kantons Bern ist, muss sich für den Rückbau des Windparks in Norwegen einsetzen. Das Gleiche gilt auch für Energy Infrastructure Partners. Denn es ist ein Fakt: Aktuell sind beide an einem Projekt beteiligt, das nach dem Urteil des höchsten norwegischen Gerichts illegal ist und die Existenz der ansässigen Sámi nachhaltig gefährdet. Oder wie es die junge Sámi Elle Rávdná sagt: «Ich als Firma würde nicht dabei sein wollen, wenn illegal produziert wird und deswegen Menschen ihre Existenz verlieren».