28. April 2017

Medienmitteilung

Credit Suisse: Gesellschaft für bedrohte Völker reicht Beschwerde ein

Anlässlich der heutigen Generalversammlung der Credit Suisse macht die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) einmal mehr darauf aufmerksam, dass die Bank bei der Finanzierung der umstrittenen North Dakota Access Pipeline in den USA eine federführende Rolle spielt. Weil die CS bisher keinen Forderungen der GfbV nachkommt und keine echte Verhandlungsbereitschaft zeigt, reicht die GfbV Beschwerde ein beim Nationalen Kontaktpunkt (NCP) für die OECD-Leitsätze (angesiedelt beim SECO).

„No business without human rights“: Mit diesem Slogan auf einem Banner, mit Flugblättern und farbigen Federn macht die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) heute die Aktionärinnen und Aktionäre der Credit Suisse vor dem Zürcher Hallenstadion auf die problematische Rolle der Bank bei der umstrittenen North Dakota Access Pipeline in den USA aufmerksam. „Die Credit Suisse spielt eine federführende Rolle bei der Finanzierung der Pipeline“, kritisiert Julia Büsser, GfbV-Kampagnenleiterin Wirtschaft und Indigenenrechte anlässlich der CS-Generalversammlung. „Dadurch macht sie sich aus Sicht der GfbV mitverantwortlich für bisherige Menschenrechtsverletzungen und künftige Gefahren für die Umwelt.“

Gemeinsam mit Protestierenden aus der ganzen Welt kritisiert die GfbV seit Monaten den mangelnden Einbezug der betroffenen Sioux-Indigenen und die Menschenrechtsverletzungen an den hauptsächlich indigenen Protestierenden. Sie befürchtet, dass bei einem Leck der Pipeline das Trinkwasser der Lokalbevölkerung verschmutzt werden könnte. Gemeinsam mit Greenpeace war die Gesellschaft für bedrohte Völker seit Herbst 2016 wiederholt mit der CS im Kontakt, nachdem bekannt wurde, dass die Bank einigen der involvierten Firmen wichtige Kreditlinien erteilt hat, als Verwaltungsstelle („administrative Agent“) für Kreditlinien tätig ist und Aktien im grossen Stil verwaltet. Im Gegensatz zu anderen Banken, die sich teils sogar finanziell aus dem Projekt zurückgezogen haben, hat die CS sich nie öffentlich zum Konflikt um Standing Rock geäussert und die Beziehungen zu den betreffenden Firmen sogar intensiviert, nachdem das Projekt auch von Seiten der UNO massiv kritisiert wurde.

Anders als die CS in einem Gespräch mit Greenpeace und GfbV im Dezember darstellte, machte Greenpeace im Februar publik, dass noch viel mehr Geld von der Credit Suisse ins Umfeld der umstrittenen Pipeline fliesst, als vorher bekannt war und dass die Credit Suisse zwischen Dezember 2016 und Februar 2017 bei weiteren Finanzierungsrunden federführend war. „Obwohl dies den CS-Richtlinien zu Umweltschutz und Menschenrechten bei Öl- und Gasprojekten und internationalen Standards widerspricht, hat die CS ihre Geschäftsbeziehungen zu den verantwortlichen Firmen intensiviert“, kritisiert Julia Büsser. Weil die CS bisher keinen Forderungen der GfbV nachgekommen ist und aus deren Sicht auch gegen die Guidelines der OECD verstösst, hat die Gesellschaft für bedrohte Völker heute Beschwerde eingereicht beim Nationalen Kontaktpunkt (NCP) für die OECD-Leitsätze (angesiedelt beim SECO) .

Die GfbV will mit ihrer Beschwerde erreichen,

– dass ein echter Dialog zwischen der GfbV und entscheidungsfähigen Personen bei der CS zustande kommt
– dass die CS ihre eigenen Richtlinien betreffend Menschenrechte und Umweltschutz befolgt
– dass die CS die genannten Richtlinien so anpasst, dass sie künftig jederzeit aus Projekten aussteigen kann, welche Menschenrechte verletzen oder die Umwelt schädigen.

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