07. September 2022

Medienmitteilung

Menschenrechte in China: SR-Rechtskommission spricht sich für Sorgfaltspflicht betreffend Zwangsarbeit aus

Mit 8 zu 5 Stimmen hat die Rechtskommission des Ständerats gestern eine parlamentarische Initiative von Corina Gredig (GLP/ZH) zur Ausweitung der Sorgfaltspflicht auf Zwangsarbeit angenommen. Damit schliesst sich die Kommission der Rechtskommission der Grossen Kammer an. Mit der Initiative soll insbesondere der staatlich vermittelten Zwangsarbeit in Ostturkestan (chinesisch: Xinjiang) in der Volksrepublik China begegnet werden. Die Gesellschaft für bedrohte Völker begrüsst diesen Entscheid. Nachdem nun auch die Menschenrechtsabteilung der Uno die gravierende Menschenrechtslage in Ostturkestan erhärtet hat, muss die Schweiz endlich handeln.

Letzte Woche hat die Menschenrechtsabteilung der Uno endlich den Bericht zur Unterdrückung von Minderheiten in der chinesischen Region Ostturkestan veröffentlicht. Damit bestätigt sie die schon bekannten gravierenden Menschenrechtsverletzungen in dieser Region, darunter die staatlich auferlegte Zwangsarbeit. Auch Schweizer Branchen sind von möglicher Zwangsarbeit und Menschenrechtsverletzungen in ihren Wertschöpfungsketten betroffen. «Trotzdem blieb die Schweiz bisher untätig: Während die wichtigsten Handelspartner im Ausland Massnahmen auf verschiedenen Ebenen ergreifen, führte die Schweiz nur zwei ‹runde Tische› durch», kritisiert Fabienne Krebs, Kampagnenleiterin bei der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV). Die GfbV begrüsst darum den gestrigen Entscheid der Rechtskommission des Ständerats (RK-S): Sie hat eine parlamentarische Initiative von Corina Gredig (GLP/ZH) zur Bekämpfung von Zwangsarbeit angenommen. Nachdem jetzt beide Kommissionen zugestimmt haben, kann die RK-N jetzt einen Gesetzesvorschlag ausarbeiten.

Ansatz: Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative

Die Vorlage verlangt, den Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative auszuweiten. Wird sie umgesetzt, müssen Unternehmen neben Risiken von Kinderarbeit und in Zusammenhang mit vier Konfliktmineralien neu auch Risiken von Zwangsarbeit in ihren Wertschöpfungsketten identifizieren und mindern. Durch dieses branchenübergreifende Vorgehen sollen Unternehmen vor Gegenmassnahmen durch die VRC geschützt werden.

Internationaler Wettbewerb muss fair sein

«Zuletzt haben die Corona-Pandemie und der Krieg in der Ukraine aufgezeigt, wie wichtig resiliente Wertschöpfungsketten für einen stabilen Schweizer Wirtschaftsstandort sind. Daraus müssen die richtigen Lehren gezogen werden», so Fabienne Krebs von der GfbV. Wer Sorgfaltsprüfungen durchführt, kennt die Risiken in der eigenen Wertschöpfungskette und kann Abhängigkeiten besser vermeiden. Die Vorlage ist ein Schritt hin zu gleich langen Spiessen im internationalen Wettbewerb. Die Sorgfaltsprüfungen in der Schweizer Gesetzgebung wären aber auch dann noch unvollständig mit Blick auf die internationalen Standards. Die EU arbeitet an einer Richtlinie, die umfassende Sorgfaltsprüfungspflichten für Menschenrechte und Umweltbelange vorsieht. Und was Zwangsarbeit in Ostturkestan betrifft, geht die USA mit einem Importverbot deutlich weiter als die parlamentarische Initiative, die gestern von der RK-S angenommen wurde.

Schweiz muss endlich handeln

Nachdem nun auch die Menschenrechtsabteilung der Uno die gravierende Menschenrechtslage in Ostturkestan erhärtet hat, muss die Schweiz endlich handeln. Die GfbV begrüsst, dass im Parlament das Bewusstsein für die Problematik zunimmt und verschiedene Vorstösse zur Verantwortung der Schweiz eingebracht wurden. «Nun muss auch der Bundesrat handeln, die EU-Sanktionen übernehmen und in den Wirtschaftsbeziehungen zu China die Menschenrechte ganz oben auf die Prioritätenliste setzen», fordert GfbV-Kampagnenleiterin Fabienne Krebs.

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