19. März 2021

Medienmitteilung

China-Strategie des Bundesrates: Etwas Sorge, aber keine Konsequenzen

Mit der China-Strategie 2021-2024 legt der Bundesrat erstmals einen umfassenden Orientierungsrahmen für die Schweizer China-Politik vor. Eine Alternative für das gescheiterte Prinzip «Wandel durch Handel» liefert er jedoch nicht. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) fordert deshalb konkrete Massnahmen, um eine kohärente Menschenrechtspolitik zu entwickeln und insbesondere die Bereiche Wirtschaft und Menschenrechte zu verbinden. Ebenso sind sicherheitspolitische Herausforderungen wie der Schutz der Grundrechte von Diasporagemeinschaften in der Schweiz konkret anzugehen.

Mit der heute veröffentlichten China-Strategie legt der Bundesrat erstmals einen umfassenden Orientierungsrahmen für die Schweizer China-Politik vor. Die GfbV begrüsst die Absicht, die Koordination zwischen involvierten Akteuren zu verstärken und china-spezifische Kompetenzen gezielt auszubauen. Die Schaffung eines Koordinationsausschusses ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Keine Antwort auf wachsende Unsicherheit

Die enge wirtschaftliche Verflechtung der Schweiz mit China hat sich in den letzten Jahren verstärkt – China ist der drittwichtigste Handelspartner der Schweiz. Gleichzeitig hat sich die menschenrechtliche Situation in China massiv zugespitzt. «Insbesondere in der Wirtschaft braucht es deshalb einen einheitlichen Umgang mit Menschenrechtsverletzungen, die zum Beispiel in der chinesischen Provinz Xinjiang jegliches Vorstellungsvermögen sprengen und mittlerweile genozidale Züge angenommen haben», sagt Angela Mattli, Kampagnenleiterin bei der GfbV.

«Bis anhin wurden das Prinzip «Wandel durch Handel» sowie der Menschrechtsdialog mit China als Ausrede genutzt, um das Thema Menschenrechte in den Wirtschaftsbeziehungen auszuklammern», ergänzt Mattli. So bietet auch das Freihandelsabkommen der Schweiz mit China keinerlei Handhabe, um den Import von Produkten, die in Bezug zu massiven Menschenrechtsverletzungen stehen, zu verhindern. Nun zeigen die vagen Zugeständnisse der vorliegenden China-Strategie zwar auf, dass dieses Glaubensprinzip in Bezug auf China gescheitert ist. Eine neue langfristige Alternative fehlt indes. «Die vorliegende China-Strategie enthält keine griffigen Massnahmen für eine kohärente Menschenrechtspolitik», sagt Mattli.

Instrumente sind vorhanden – politischer Wille fehlt

So fehlen in der Strategie Massnahmen wie eine verbindliche Sorgfaltsprüfung bei riskanten Investitionen, beim Import von Gütern und Dienstleistungen mit Risiko von Zwangsarbeit und bei Exporten nach Xinjiang – insbesondere im Bereich der Maschinenindustrie – gänzlich. Diese scheinbare Ratlosigkeit zu der Verbindung von Wirtschaft und Menschenrechten in der China-Strategie ist schwer nachzuvollziehen, denn dem Bundesrat stehen seit längerem entsprechende Instrumente zur Verfügung: Sowohl die UNO-Leitprinzipen als auch die OECD-Leitsätze werden in der aussenpolitischen Strategie 2020-2023 festgehalten und auch der Nationale Aktionsplan der Schweiz für Wirtschaft und Menschenrechte 2020- 2023 hält einen umfassenden Massnahmenkatalog bereit. Trotzdem werden diese Instrumente in der China-Strategie mit keinem Wort erwähnt.

Zudem gilt: «Zu einer kohärenten Aussenpolitik gehören auch alle Formen von diplomatischen Interventionen bis hin zu Sanktionen», sagt Lisa Mazzone, Präsidentin der GfbV. «Die GfbV bemängelt, dass ausser Dialog und sanfte Kritik in der China-Strategie keinerlei Sanktionen in Betracht gezogen werden. Das ist in Bezug auf die Dramatik der Vorkommnisse in China nicht angemessen.»

Sicherheit und Grundrechte in der Schweiz schützen

Die China-Strategie des Bundesrates anerkennt indes die Gefahr, welche von China in sicherheitspolitischen Fragen ausgeht, und fördert Massnahmen, welche Spionage- und Beeinflussungsaktivitäten in der Schweiz abwehren. Die durch China ausgehende, verstärkte  Bedrohung wird auch im jüngsten Lagebericht des Schweizer Nachrichtendienstes eindrücklich festgehalten. Das bedeutet, dass die Grundrechte der Schweizer Bevölkerung besser zu schützen sind. Dabei stehen die tibetischen und uigurischen Gemeinschaften besonders im Fokus.

Forderungen an den Bundesrat

Aus diesen Gründen richtet die GfbV folgende Forderungen an den Bundesrat:

  • Verbindung von Wirtschaft und Menschenrechte
    Die UNO-Leitprinzipien, die OECD-Leitsätze und die Richtlinien des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte sind auch gegenüber China anzuwenden. Die über 1000 Schweizer Unternehmen, welche in China aktiv sind, müssen umgehend auf ihre menschenrechtliche Verantwortung sensibilisiert und zur Durchführung von Sorgfaltsprüfungen verpflichtet werden. Ebenso muss das Verständnis einer nachhaltigen Finanzpolitik, wie in der China-Strategie formuliert, ganzheitlich erfolgen und soziale und menschenrechtliche Aspekte beinhalten. Schweizer Firmen, die auf Kosten der Menschenrechte in China Geschäfte machen, sollen sanktioniert werden.
  • Diplomatie und Sanktionen
    Die GfbV erwartet vom Bundesrat klare Worte der Kritik bis hin zu Sanktionen gegenüber allen Akteuren, die in schwere Menschenrechtsverletzungen involviert sind, inklusive Einreiseverbote und Einfrieren der Vermögenswerte dieser Akteure.
  • Überwachung und Beeinflussung
    Die GfbV fordert konkrete Massnahmen zum Schutz der Grundrechte in der Schweiz, insbesondere der tibetischen und uigurischen Gemeinschaften.
  • Verstärkte Kooperation und Koordination mit der EU
    Die Schweiz soll sich verstärkt um Allianzen in Menschenrechtsfragen bemühen und eine Koordination mit der EU anstreben. Insbesondere allfällige EU-Sanktionen sind mitzutragen.

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