26. August 2021

Medienmitteilung

Abschluss Schlichtungsverfahren: BKW übernimmt künftig mehr Konzernverantwortung

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) und der Schweizer Energiekonzern BKW haben heute das Schlichtungsverfahren im Rahmen des Schweizer Kontaktpunktes (NKP) für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen abgeschlossen. Die BKW hat sich verpflichtet, den Schutz der Rechte indigener Gemeinschaften in ihren internen Richtlinien zu verankern und ihre Sorgfaltsprüfungsmechanismen zu verbessern. Zudem führt die BKW Ausstiegsklauseln bei Menschenrechtsverletzungen ein und baut ihre Beschwerdemechanismen im Ausland aus. Die GfbV begrüsst diese ersten Schritte in Richtung mehr Konzernverantwortung als ein klares Signal an die gesamte Energiebranche und erwartet von der BKW eine konsequente Anwendung dieser neuen Instrumente.

Im Januar 2020 hat die GfbV eine Beschwerde beim Schweizer Kontaktpunkt (NKP) für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen eingereicht. Anlass dafür war die Beteiligung der BKW an der Windkraftanlage «Fosen Vind» in Norwegen. Ein Teil der Anlage wurde auf einer der wichtigsten Rentier-Winterweide der lokalen Südsami-Gemeinschaft errichtet und verletzt nach Ansicht der GfbV deshalb Indigenenrechte. Nun schliessen die GfbV und die BKW das mehrere Monate dauernde Schlichtungsverfahren ab. Als Ergebnis macht die BKW erste Schritte in Richtung Schutz der Rechte indigener Gemeinschaften und besserer Sorgfaltsprüfung. So verankert sie das Recht auf Free, Prior and Informed Consent (FPIC) neuerdings in ihren internen Richtlinien. Der Konzern führt zudem Ausstiegsklauseln ein, die im Falle einer Verletzung von Menschenrechtsstandards einen Ausstieg aus einer Geschäftsbeziehung vorsehen. Darüber hinaus wird die BKW effektive und niederschwellige Beschwerdemechanismen auf Projektebene verankern.

‘Grüne Wirtschaft’ muss Menschenrechte respektieren

Die GfbV begrüsst die Bereitschaft der BKW, mehr Konzernverantwortung zu übernehmen und erwartet eine konsequente Anwendung dieser neuen Instrumente. «Der Entschluss der BKW, Menschenrechte im Zusammenhang mit der Förderung von erneuerbarer Energie international künftig stärker zu gewichten, ist ein klares Signal an die gesamte Energiebranche», sagt Tabea Willi, Kampagnenleiterin bei der GfbV. «Es zeigt: Auch die sogenannte ‘grüne Wirtschaft’ muss Menschenrechte respektieren. Die Energiewende darf nicht auf Kosten indigener Gemeinschaften gehen.»

Für betroffene Sami-Gemeinschaft kommt Einigung zu spät

Für die lokale Rentierzucht-Gemeinschaft ist der Schaden jedoch bereits angerichtet. Die Windkraftanlage «Fosen Vind» besteht aus sechs Teilanlagen, wovon einige auf ihren Rentierweiden errichtet wurden. Die Bauarbeiten wurden im Sommer 2020 abgeschlossen und die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Windanlage – entgegen den Behauptungen der Betreiberfirma – einen starken negativen Einfluss auf die Rentiere hat. Sie meiden das Gebiet weitläufig. Arvid Jåma, Mitglied der betroffenen Zuchtgemeinschaft, stellt daher fest: «Unsere nachhaltige Rentierhaltung wird zugunsten einer sogenannten ‘grünen Wende’ verdrängt. Das ist absurd.» Die lokale Südsami-Gemeinschaft protestierte bis zum Schluss gegen den Bau der Windkraftanlage. Sie reichten sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene Beschwerden gegen das Investorenkonsortium «Fosen Vind» ein. Gegenwärtig berät das höchste norwegische Gericht über die Rechtmässigkeit der Baubewilligung sowie die Höhe der Entschädigungszahlungen.

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