19. Februar 2014

Medienmitteilung

Ausweitung des Römer Statuts: Mehr als eine nette Geste?

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) begrüsst, dass die Schweiz die Änderungen des Römer Statuts ratifizieren will. Gleichzeitig fordert die GfbV, dass auch das Schweizer Strafrecht entsprechend angepasst wird.

Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Ratifikation zu den Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes verabschiedet. Neu soll der Strafgerichtshof auch das Verbrechen der Aggression verfolgen können. Damit können hochrangige Personen zur Verantwortung gezogen werden, welche eine Angriffshandlung in den Weg leiteten, die das Gewaltverbot der UNO-Charta offenkundig verletzt. Zudem wird der Tatbestand des Kriegsverbrechens ausgedehnt. Neu soll die Verwendung von Giftwaffen und Dumdum-Geschossen nicht nur in einem internationalen, sondern auch in einem nicht internationalen bewaffneten Konflikt für strafbar erklärt werden.

Die GfbV begrüsst den bundesrätlichen Entscheid und empfiehlt der Bundesversammlung, die Ausweitung des Rom-Statuts anzunehmen, damit sie ratifiziert werden kann. Gleichzeitig fordert die GfbV, dass diese Anpassungen auch im schweizerischen Strafrecht verankert werden. Dies ist mit der Ratifizierung nicht gegeben. Nur so kann sicher gestellt werden, dass diese Verbrechen – auch wenn sie im Ausland begangen worden sind – in der Schweiz tatsächlich verfolgt werden können

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