11. November 2020
Medienmitteilung
Aussenpolitische Kommission des Nationalrates fordert eine Evaluation des Menschenrechtsdialoges mit China
Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK-NR) fordert einen Bericht zur Situation der Tibeterinnen und Tibetern in der Schweiz. Dabei soll der Schutz der Meinungsäusserungsfreiheit und der Privatsphäre im Zentrum stehen. Ebenso weist sie den Bundesrat an, den Menschenrechtsdialog mit China zu evaluieren. Damit leistet die APK-NR einer Petition der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) und Tibet-Organisationen Folge.
Der Bundesrat soll einen detaillierten Bericht über die Situation der Tibeterinnen und Tibeter in der Schweiz unterbreiten und den Menschenrechtsdialog mit China evaluieren - dies fordert die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK-NR) gemäss ihrer heutigen Medienmitteilung. Mit der Einreichung zweier Postulate leistet die Kommission der Petition "Grundrechte der Tibeterinnen und Tibeter schützen, auch in der Schweiz!" Folge, die von Tibet-Organisationen und der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) im September 2018 eingereicht wurde.
Grundrechte der Tibeterinnen und Tibeter in der Schweiz sind ungenügend geschützt
Die Petition forderte mehr Schutz der Grundrechte der Tibeterinnen und Tibeter in der Schweiz. Sie sollen insbesondere in den Bereichen der freien Meinungsäusserung, dem Schutz der Privatsphäre, der Bewegungsfreiheit sowie dem Recht auf eigene Identität besser geschützt werden. Ebenso forderte die Petition den Bundesrat dazu auf, sich international und gegenüber China für die Einhaltung der Menschenrechte in Tibet einzusetzen. In einem Bericht hatte die GfbV in Zusammenarbeit mit Tibet-Organisationen die Auswirkungen des Freihandelsabkommen mit China auf die tibetische Gemeinschaft während der letzten fünf Jahre analysiert. Die Ergebnisse zeigten auf, dass die Grundrechte der Tibeterinnen und Tibeter in der Schweiz nicht umfassend geschützt werden. Seien es Einschüchterungsversuche am UNO-Menschenrechtsrat, digitale Überwachungsaktivitäten oder Infiltrierungen durch Spione: Chinas Machtgebaren bekommt in der Schweiz die tibetische Gemeinschaft direkt zu spüren.
Menschenrechtsdialog mit China muss evaluiert werden
Die GfbV und Tibet-Organisationen stehen dem Menschenrechtsdialog mit China seit Jahren kritisch gegenüber. So wird der Dialog von chinesischer Seite gerne als politisches Druckmittel verwendet: China sistierte im Sommer 2019 den Dialog, nachdem die Schweiz zusammen mit 21 Ländern im Rahmen des UNO-Menschenrechtrates China aufforderte, Massenverhaftungen und Überwachung der uigurischen Gemeinschaft in Ostturkestan (Xinjiang) zu beenden. Die GfbV fordert den Nationalrat dringend auf, dem Vorschlag seiner zuständigen Kommission zu folgen und die beiden Postulate anzunehmen.
Priorisierung der Menschenrechte in der neuen China-Strategie
Die Schweiz muss gegenüber China den Schutz der Menschenrechte und der eigenen Werte ins Zentrum stellen. Die GfbV appelliert an den Bundesrat, den Forderungen zum Schutz von Tibeterinnen und Tibetern in der Schweiz in der neuen China-Strategie nachzukommen, die voraussichtlich Ende Dezember verabschiedet werden soll. Ebenso sind dort die Ergebnisse einer Evaluation des Menschenrechtsdialoges mit China zu berücksichtigen.