25. Juni 2021

Medienmitteilung

Erfolg für die GfbV: APK-N spricht sich für Neuverhandlung des Freihandelsabkommens mit China aus

Mit 13 zu 12 Stimmen hat sich die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) heute knapp dafür ausgesprochen, das Freihandelsabkommen mit China neu zu verhandeln. Mit der Annahme der Kommissionsmotion von Nicolas Walder (Grüne/GE) soll der Bundesrat beauftragt werden, mit der chinesischen Regierung die Aufnahme eines Kapitels zur Einhaltung der internationalen Standards im Bereich Menschen- und Arbeitsrechte auszuhandeln. Damit kommt die APK-N einer langjährigen Forderung der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) nach.

Gemäss seiner China-Strategie möchte der Bundesrat das Freihandelsabkommen (FHA) mit China modernisieren, um den Marktzugang für Schweizer Unternehmen zu verbessern. Im Zuge dieser Verhandlungen und im Sinne der aussenpolitischen Kohärenz ist es auf aufgrund der angespannten Menschenrechtssituation in China dringend angezeigt, auch dem Thema Menschenrechte im FHA endlich Rechnung zu tragen. Das aktuelle Abkommen zwischen der Schweiz und China schützt nicht davor, dass Produkte aus Zwangsarbeit oder aus anderen schweren Menschenrechtsverletzungen in die Schweiz gelangen und sogar Zollvergünstigungen erhalten.

Rechtsgutachten macht Mängel des bestehenden FHA mit China deutlich

Gemäss einem Rechtsgutachten des Berner Professors und Handelsexperten Thomas Cottier bietet das vom Bundesrat immer wieder bemühte Abkommen über die Zusammenarbeit in Arbeitsfragen, das gleichzeitig mit dem FHA in Kraft trat, keinen Schutz bei systematischer Zwangsarbeit. Es sei sogar unklar, ob dieses Parallelabkommen völkerrechtlich überhaupt bindend ist. Gleichzeitig fehle im bestehenden FHA jegliche Verknüpfung zwischen Handel und Menschenrechten.

Heutiger Entscheid als dringendes Korrektiv

«Mit der Annahme der Kommissionsmotion Walder versucht die APK-N nun, diesen Umstand acht Jahre nach Vertragsabschluss zu korrigieren», sagt Angela Mattli, Kampagnenleiterin bei der GfbV. «Dass dieser Schritt zwingend nötig ist, zeigt die unhaltbare menschenrechtliche Situation der uigurischen Gemeinschaft in Xinjiang, welche mittlerweile genozidale Züge angenommen hat und wo strukturelle Zwangsarbeit grassiert.» Bereits im Herbst 2020 hat die GfbV zusammen mit Partnerorganisationen eine Petition eingereicht. Darin fordern über 23’000 Personen den Bundesrat auf, das FHA mit China neu zu verhandeln und sicherzustellen, dass die Einhaltung der Menschenrechte, Arbeitsrechte und die Rechte der Minderheiten im Freihandelsabkommen ausdrücklich bekräftigt werden. Es ist zu hoffen, dass das Parlament dieser Kommissionsmotion ebenfalls Folge leistet.

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