16. Juli 2013

Medienmitteilung

30 Jahre Tamilen in der Schweiz: Schutz der Menschen statt Wegweisungen!

Nächsten Dienstag jährt sich der Beginn des Bürgerkrieges in Sri Lanka zum dreissigsten Mal: Am 23. Juli 1983, dem «Black July», eskalierte der Konflikt in Sri Lanka. Auch vier Jahre nach dem offiziellen Ende des Krieges ist die Menschenrechtssituation in Sri Lanka besorgniserregend: Regimekritiker, Oppositionelle, Journalisten oder Angehörige von Minderheiten sind immer wieder Opfer von gravierenden Menschenrechtsverletzungen. Die GfbV erneuert deshalb ihre Forderung an die Schweizer Behörden, einen Wegweisungsstopp für Menschen aus Sri Lanka zu erlassen.

Am 23. Juli 1983, dem «Black July», ist auf Sri Lanka ein blutiger Bürgerkrieg zwischen der singhalesischen Mehrheit und der tamilischen Minderheit ausgebrochen. Der Bürgerkrieg forderte bis zu seinem Ende im Jahr 2009 Zehntausende Menschenleben – alleine in den letzten Monaten des Krieges starben laut Schätzungen der UNO zwischen 40‘000 und 70‘000 Menschen. Im knapp dreissigjährigen Bürgerkrieg waren Hunderttausende Menschen auf der Flucht – sehr viele von ihnen kamen fanden auch in der Schweiz Schutz.

Besondere Verantwortung der Schweiz

Heute leben rund 50‘000 Tamilen hier in der Schweiz – das ist eine der weltweit grössten Tamilen-Diasporagemeinschaften. Die Schweiz hat deshalb eine besondere Verantwortung gegenüber Schutzsuchenden aus Sri Lanka. Denn auch nach dem Ende des Bürgerkrieges ist die Menschenrechtlage in Sri Lanka katastrophal. Immer wieder verschwinden Menschenrechtsaktivisten, Journalisten, Regimekritiker oder Angehörige von Minderheiten. Folter, aussergerichtliche Hinrichtungen und Vertreibungen sind an der Tagesordnung. Demgegenüber weigert sich die sri-lankische Regierung nach wie vor, Kriegsverbrechen der Armee und der Tamil Tiger zu untersuchen, die Verantwortlichen zu verfolgen und zur Rechenschaft zu ziehen.

Schweiz gefährdet das Leben der zwangsrückgeschafften Tamilen

Das Bundesamt für Migration (BFM) beurteilt das Land ungeachtet der anhaltend besorgniserregenden Menschenrechtssituation seit 2011 als «safe country». Das bedeutet, dass Menschen aus Sri Lanka nicht damit rechnen können, auf Grund der Situation in ihrem Heimatland vorläufig in der Schweiz bleiben zu können. Die Schweizer Migrationsbehörden schrecken nicht einmal davor zurück, abgewiesene Asylsuchende auch zwangsweise nach Sri Lanka auszuschaffen. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) erachtet die Praxis der Schweizer Behörden als fahrlässig, da die Sicherheit der Rückkehrerinnen und Rückkehrer nicht gewährleistet ist: Britische Medien haben bereits letztes Jahr von zahlreichen Fällen willkürlicher Inhaftierung und Folter an tamilischen RückkehrerInnen berichtet. Die britischen Behörden haben nun endlich gehandelt: Seit dem 5. Juli gilt ein Wegweisungsstopp für Menschen sri-lankischer Herkunft. Die GfbV fordert deshalb das BFM eindringlich auf, dem Beispiel Grossbritanniens zu folgen, ebenfalls einen Wegweisungsstopp für Menschen aus Sri Lanka zu verfügen und auf die zwangsweise Rückführung zu verzichten.

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