13. September 2017

Medienmitteilung

10 Jahre Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker (UNDRIP)

Die heute vor zehn Jahren verabschiedete UNDRIP ist ein wichtiger Meilenstein für die Rechte der Indigenen und mittlerweile ein wichtiger Referenzrahmen für Indigenenfragen. Obwohl die Erklärung teilweise Gewohnheitsrechts-Status erreicht hat, scheitert ihre Umsetzung immer noch häufig. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) fordert die strikte Einhaltung und Umsetzung der in der Erklärung festgehaltenen Rechte durch die Staaten, insbesondere auch im Kontext von Naturschutzprojekten.

Die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker (UNDRIP) enthält grundlegende Menschenrechte und Grundfreiheiten der Indigenen, wie den Anspruch auf Selbstbestimmung, kollektiven Besitz, Nutzung und Kontrolle von Land, Territorien und anderen natürlichen Ressourcen. Insbesondere enthält UNDRIP das Recht auf „free, prior and informed consent“ (FPIC): Indigene Gemeinschaften sollen bei der Planung von Projekten, die ihr Eigentum oder Territorium betreffen, freiwillig und informiert ihre Zustimmung geben dürfen.

Bisher wurde auf UNDRIP vor allem bei Infrastruktur- und Bergbauprojekten Bezug genommen. Jedoch sind die Rechte der Indigenen auch bei eigentlich begrüssenswerten Naturschutzprojekten tangiert. Entsprechende Massnahmen werden oftmals ohne Einbezug der schon seit Generationen im Gebiet lebenden indigenen Gemeinschaften beschlossen und können gravierende Auswirkungen auf deren Lebensumstände haben.

Beispiel Manu-Nationalpark in Peru

Ein Beispiel ist der Manu-Nationalpark im peruanischen Amazonas-Gebiet: Die im Park lebenden Matsigenka-Indigenen leiden unter den drastischen Einschränkungen, die von der Parkverwaltung ohne ihre Konsultation und ihr Einverständnis erlassen wurden. Julio Cusurichi, Präsident der lokalen Indigenenorganisation FENAMAD – eine Partnerin der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) – kritisiert die erschwerten Lebensbedingungen im Park: „Die Einschränkungen der Jagd und des Handels bedrohen nicht nur unsere traditionelle Lebensweise, sondern führen zu Mangelernährung und Gesundheitsproblemen. Zudem fehlen angemessene Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen im Park.“ Die Jagd und Fischerei sind auf die traditionellen Methoden beschränkt und nur sehr restriktiv zugelassen. Der Handel mit Erträgen aus dem Park ist nicht erlaubt, was den Bewohnern praktisch alle Einkunftsmöglichkeiten verwehrt. Dies hat zur Folge, dass die Ernährungssicherheit der indigenen Bevölkerung in Gefahr ist. Zudem ist die Bewegungsfreiheit drastisch eingeschränkt:  So dürfen die Matsigenka nicht gemäss ihrer Tradition durch den Park wandern und die Strände als Schlafplätze brauchen. „Wir fordern ein Naturschutzkonzept, das unsere individuellen und kollektiven Rechte respektiert und nicht nur zur Verschlechterung unserer Lebensumstände führt“, fordert Julio Cusurichi. Die GfbV hat ihn und weitere Delegierte aus Peru im Juli nach Genf begleitet und wichtige Gespräche mit Uno-Fachpersonen, Umweltschutzorganisationen und anderen Akteuren in die Wege geleitet.

Das Beispiel der Matsigenka zeigt auf, welche Schwierigkeiten bei der Umsetzung der UNDRIP auftauchen können: Die nationale Gesetzgebung zum Umweltschutz in Peru widerspricht jener zu den Rechten der Indigenen. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass die Frage nach den Rechten der Indigenen im Zusammenhang mit Naturschutz erst neuerdings thematisiert wird und ausserdem zahlreiche internationale Akteure involviert sind.

Die GfbV fordert vom peruanischen Staat die Anerkennung der indigenen Gemeinschaften und deren Recht auf territoriale Selbstbestimmung. Die in UNDRIP und nationalen Normen festgelegten Rechte und Prinzipien müssen eingehalten werden. Naturschutzmassnahmen dürfen nicht zu Lasten von indigenen Gemeinschaften gehen und erfordern deren vorgängige Konsultation und ihr freies und informiertes Einverständnis.

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