Sri Lanka

Kriegsverbrecher müssen strafrechtlich verfolgt werden

Die GfbV will die Straflosigkeit für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in Sri Lanka bekämpfen. Die strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen ist eine Voraussetzung für die Ausarbeitung einer politischen Lösung und liefert somit die Grundlage für einen dauerhaften Frieden.

Foto: Mahamuni Subramaniam

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Übersicht

Am 20. Mai 2009 erklärte die sri-lankische Regierung den Bürgerkrieg für beendet und die Rebellenorganisation Liberation Tigers of Tamil Elam (LTTE) als besiegt. Laut UNO-Schätzungen forderte der 27 Jahre dauernde  Bürgerkrieg zwischen 80‘000-100‘000 Todesopfer. Vor allem in den letzten Monaten des Bürgerkrieges wurden sowohl von der sri-lankischen Armee wie von der LTTE massive Kriegsverbrechen, Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts begangen. Laut Berichten von internationalen Organisationen haben die LTTE Minderjährige zwangsrekrutiert, die Flucht von Zivilpersonen aus den Kampfgebieten verhindert und Zivilpersonen als menschliche Schutzschilder benutzt. Die sri-lankische Armee dagegen bombardierte Spitäler und deklarierte „no-fire-zones“. Zudem verhinderte sie humanitäre Hilfeleistungen und richtete gefangene LTTE-Kämpfern extralegal hin, welche sich bereits ergeben hatten. Fast 300‘000 intern Vertriebene wurden von der sri-lankischen Regierung in Flüchtlingslagern „interniert“.

Menschenrechtsorganisationen fordern seit längerem eine Untersuchung der Ereignisse in Sri Lanka. Die sri-lankische Regierung weigert sich jedoch bis heute, die vorgeworfenen Verbrechen zu untersuchen bzw. eine internationale unabhängige Untersuchung zuzulassen. Da Sri Lanka das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs nicht ratifiziert hat, kann der Internationale Strafgerichtshof nur auf Zuweisung des UNO-Sicherheitsrats Ermittlungen gegen mutmassliche Verstösse gegen das Völkerstrafrecht einleiten. Doch der UNO-Sicherheitsrat hat das Problem der Straflosigkeit in Sri Lanka nicht einmal öffentlich diskutiert. Der UNO-Menschenrechtsrat verabschiedete sogar eine Resolution, in der er die Bemühungen der sri-lankischen Regierung am Ende des bewaffneten Konflikts begrüsst, ohne auch nur die Notwendigkeit von strafrechtlicher Verfolgung oder Entschädigungen zu erwähnen. Die Untätigkeit der UNO ist zum Teil durch die ablehnende Haltung der Verbündeten Sri Lankas (u.a. China und Indien) gegenüber internationalen Interventionen zu begründen. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, dass Staaten wie die Schweiz, welche das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshof ratifiziert haben, verstärkt handeln.

Gleichzeitig verfügt die Schweiz seit dem 1. Januar 2011 über eine neue Gesetzgebung, welche den Tatbestand der Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Schweizer Strafgesetzbuch verankert. Es präzisiert die Definition von Kriegsverbrechen und beauftragt die Schweizer Staatsanwaltschaft, diese Verbrechen zu verfolgen. Gleichzeitig gibt das Gesetz der Schweiz grössere Kompetenzen, die schwersten aller Straftaten zu ahnden, selbst wenn sie im Ausland ausgeführt worden sind. Somit erhält die Schweiz ein wirksames Instrument im Kampf gegen die Straflosigkeit. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) fordert die Schweizer Behörden auf, diese Strafnorm - insbesondere in Bezug auf Sri Lanka - engagierter und konsequent anzuwenden.

(Januar 2011)

Ziele

Die GfbV will die Straflosigkeit für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in Sri Lanka bekämpfen. Die strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen ist eine Voraussetzung für die Ausarbeitung einer politischen Lösung und liefert somit die Grundlage für einen dauerhaften Frieden. Eine politische Lösung beinhaltet neben dem politischen Mitspracherecht auch die Wahrung der Minderheitenrechte der tamilischen Bevölkerung in Sri Lanka.

Da die sri-lankische Regierung diese Forderungen in absehbarer Zeit nicht erfüllen wird, müssen die Verantwortlichen in Ländern, welche das Rom-Statut ratifiziert haben, strafrechtlich belangt werden.

Die Ziele der Kampagne sind:

  1. Bekämpfung der Straflosigkeit für Kriegsverbrecher aus Sri Lanka, indem die Täter in der Schweiz und in anderen europäischen Länder vor Gericht gestellt werden.
  2. Erhöhung des Drucks auf die Schweizer Behörden bezüglich einer konsequenten Anwendung des Rom-Status gegenüber Kriegsverbrechern aus Sri Lanka.
  3. Sensibilisierung der internationalen Öffentlichkeit für die Notwendigkeit, Kriegsverbrecher konsequent zu verfolgen und der Straflosigkeit Einhalt zu gebieten.
  4. Erhöhung des internationalen Drucks auf Sri Lanka, eine unabhängige Untersuchung der Kriegsverbrechen zuzulassen und Täter vor Gericht zu stellen.


Zur Erfüllung dieser Ziele hat die GfbV ein umfassendes Foto- und Videoarchiv erstellt. Dies dient einerseit der Information, andererseits aber auch konkret als Grundlage für Strafanzeigen gegen Kriegsverbrecher.

Aktivitäten

  • Hintergrundrecherchen zu Kriegsverbrechern aus Sri Lanka, welche in der Schweiz und anderen Europäischen Ländern vor Gericht gestellt werden können. Diese Informationen, sowie Foto- und Videomaterialien von schwersten Kriegsverbrechen belegen, werden in einem Archiv gesammelt und für strafrechtliche Schritte eingesetzt.
  • Vorbereitung von Dossiers zu Kriegsverbrechern.

Partner dieser Kampagne sind TRIAL International und European Center For Constitutional And Human Rights (ECCHR).

Betroffene

Siedlungsgebiet:

Die meisten Tamilen leben im südindischen Bundesstaat Tamil Nadu und im Norden und Osten Sri Lankas.

Bevölkerungszahl und Diaspora:

Die Bevölkerungszahl der Tamilen wird weltweit auf ca. 74 Mio. geschätzt. Davon leben 60-70 Mio. in Indien und etwa 3,7 Mio. in Sri Lanka. Dies entspricht einem Bevölkerungsanteil von 5,6% in Indien und 18% in Sri Lanka. (MRG) 42‘000 Tamilen leben in der Schweiz.

Religion:

Vorwiegend ist der Hinduismus präsent.

Sprache:

Tamil

Kontakt

Kontaktperson bei der GfbV

Yves Bowie, Kampagnenleiter Sri Lanka

Tel. +41 (0)31 939 00 09

yves.bowie@gfbv.ch

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