23. Dezember 2016

Medienmitteilung

Aktionsplan Jenische, Sinti und Roma: Fortschritte in der Platzfrage – Massnahmen im Bereich Bildung und Kultur bleiben vage

Der Bundesrat hat heute die Stossrichtung des Aktionsplans zur Verbesserung der Situation der Jenischen, Sinti und Roma bestätigt und einen ersten Entwurf veröffentlicht. Er beauftragt das EDI, die Konsultationen mit den zuständigen interkantonalen Fachkonferenzen in diesem Sinne weiterzuführen. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) begrüsst das strategische Ziel des Aktionsplanes, den Jenischen, Sinti und Roma eine ihrer Kultur entsprechende Lebensweise zu ermögliche und die drei Minderheiten als Teil der kulturellen Vielfalt der Schweiz anzuerkennen. Dies ist ein Meilenstein im historisch angespannten Verhältnis zwischen der Schweiz und den drei Minderheiten. Die GfbV bemängelt jedoch, dass die geplanten Massnahmen, die über die Platzfragen hinausgehen, vage bleiben und ohne zusätzliche finanzielle Mittel umgesetzt werden sollen.

Mit der heutigen Bestätigung der Stossrichtung des Aktionsplanes anerkennt der Bundesrat die Jenischen, Sinti und Roma als Teil der kulturellen Vielfalt der Schweiz. Ebenso bekennt er sich zu seiner Verpflichtung, Rahmenbedingungen zu gewährleisten, die den Jenischen, Sinti und Roma eine ihrer Kultur entsprechende Lebensweise zu ermöglichen. „Dies ist ein Meilenstein im historisch angespannten Verhältnis zwischen der Schweiz und den drei Minderheiten“, sagt Angela Mattli, Kampagnenleiterin Minderheiten und Diskriminierung bei der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV).

Konkrete Fortschritte in den Platzfragen

Gemäss Entwurf sind konkrete Fortschritte insbesondere im Bereich der Stand-, Durchgangs- und Transitplätze zu verzeichnen. Die fahrende Lebensweise soll in der Raumplanung berücksichtig, bestehende Plätze aufgewertet und neue geschaffen werden. Ebenso wird konkretisiert, wie die Rechte der fahrenden Minderheiten gestärkt werden könnten. So soll ein Beschwerderecht für die betroffenen Minderheiten bei Ablehnung eines Platzes sowie der Erlass eines Sachplans auf Bundesebene für neue Plätze geprüft werden. Neu soll der Bund auch für die Schaffung der Transitplätze für grosse ausländische Gruppen zuständig sein. Es werden drei neue Transitplätze angestrebt. „Diese Massnahmen sind ein klares und dringend notwendiges Bekenntnis zur fahrenden Lebensweise“, betont Angela Mattli.

Bildung, Kultur und Soziales: mehr als hehre Absichten?

Ein wichtiger Fortschritt im Bereich Bildung besteht darin, dass der Aktionsplan sich zur Vereinbarkeit des Rechts auf Bildung mit der Ausübung der fahrenden Lebensweise bekennt. Gleichzeitig sollen die Minderheiten der Jenischen, Sinti und Roma mit ihrer Geschichte und Kultur im Unterricht thematisiert werden. Für den Bereich der obligatorischen Schulbildung sind zwar die Kantone zuständig, doch können über das bestehende, allgemeine Budget der Fachstelle für Rassismusbekämpfung entsprechende Gelder für Unterrichtsprojekte mit Modellcharakter bezogen werden. Im Bereich Kultur soll der Begriff „Fahrende“ ersetzt und die Minderheiten unter ihrer Eigenbezeichnung angesprochen werden. Das ist ein wichtiger Schritt. Ebenso soll in Erinnerung gerufen werden, dass die Jenischen und Sinti als nationale Minderheit anerkannt sind. Die Roma hingegen sind bis jetzt nicht anerkannt. Die GfbV begrüsst, dass entsprechende Massnahmen nun geprüft werden sollen. Gemäss Aktionsplan soll sich schliesslich die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus vermehrt mit Antiziganismus beschäftigen. Auch diese Massnahmen sind aus den bestehen Mitteln umzusetzen.

„Die Gesellschaft für bedrohte Völker begrüsst die Massnahmen des Aktionsplanes grundsätzlich“, sagt Angela Mattli von der GfbV. „Es besteht jedoch die Gefahr, dass die Massnahmen im Bereich Bildung und Kultur ohne zusätzliche finanzielle Mittel hehre Absichten bleiben.“

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