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Gesellschaft für bedrohte Völker

Straflosigkeit Russland

Übersicht

Straflosigkeit ist in Russland weitverbreitet. Auch Mordfälle, die in der Öffentlichkeit grosse Aufmerksamkeit finden und von der internationalen Gemeinschaft kritisch hinterfragt werden, bleiben ohne Aufklärung. Die Chance auf einen fairen Prozess ist für den einfachen Bürger in Russland kaum gegeben. Dies gilt insbesondere für Betroffene im Nordkaukasus, wo die Menschenrechtsverletzungen am gravierendsten sind. Viele Vorgehensweisen gegen Aufständische sind grundsätzlich rechtswidrig, werden aber von höchster Ebene legitimiert. Die verantwortlichen Personen werden für ihre Rechtsvergehen nicht bestraft sondern im Gegenteil belohnt. Auch Menschenrechtsaktivisten und Menschenrechtsaktivistinnen sehen sich mit dieser aggressiven Politik konfrontiert. Die Abneigung der Regierungsstellen ist dabei offensichtlich, sind sie doch selbst oft in der Verfolgung und Ermordung von politisch aktiven Personen involviert. 

Seit Beginn des Tschetschenienkrieges 1994 ist kaum eine verantwortliche Person für verschuldete Greueltaten und Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen worden. Abgesehen von einigen Alibi-Verurteilungen, in denen niederrangige Beamte oder Soldaten als Sündenbock herhalten mussten, ist niemand der oberen Liga für die Kriegsverbrechen bestraft worden. Im Gegenteil werden berühmt berüchtigte Generäle wie etwa Vladimir Shamanov, der als Symbolfigur für die Unmenschlichkeit gegenüber dem Tschetschenischen Volk steht, befördert und mit dem prestigeträchtigen Ehrentitel „Held der Russischen Föderation“ ausgezeichnet. Shamanov erhielt die Auszeichnung trotz eines Gerichtsurteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassbourg, welches Shamanov wegen der Verletzungen der Menschenrechte im Tschetschenienkrieg für schuldig befunden hatte. Dieser Umstand macht deutlich, dass sich der Russische Staat um Entscheide von internationalen Gerichten grundsätzlich foutiert.

Dieses bewusste Ignorieren von EGMR-Beschlüssen, von denen über 200 den Russischen Staat als verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen wie Folter, aussergerichtliche Tötungen oder  das Verschwindenlassen von Personen seit der so genannten Anti-Terroroperation in 1999 bekräftigen, ist ein ausschlaggebender Punkt für das vorherrschende Klima der Straflosigkeit in Russland. Obwohl die Regierung zwar die rechtlich gesprochenen Kompensationszahlungen an die Opfer bezahlt, bleibt die Umsetzung der EGMR-Forderungen aus. Eine effektive Untersuchung der Vorwürfe oder die tatsächliche Verurteilung der schuldigen Personen findet nicht statt. Ebenso wird auf die vom Gerichtshof geforderten Massnahmen zur Prävention solcher Menschenrechtsverletzungen nicht eingegangen.

Die Tatsache, dass begangene Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien ohne juristische Konsequenzen bleiben, hat massgeblich dazu beigetragen, dass nun die gleichen Praktiken in anderen Republiken im Nordkaukasus angewendet werden. Rechtswidrige Methoden im Umgang mit Aufständischen werden grundsätzlich stillschweigend oder sogar öffentlich befürwortet. Dies ermutigt die verantwortlichen Personen, mit ihren Praktiken fortzufahren. Sie profitieren stets von der Gewissheit, dass ihr illegales Vorgehen nicht bestraft wird und im Gegenteil noch belohnt werden könnte. Die mutigen Menschen, die sich gegen diese Methoden aufzulehnen versuchen, sehen sich mit eben diesen Machenschaften konfrontiert. Der Umstand, dass sich immer weniger Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten in Russland und im Speziellen im Nordkaukasus engagieren, ist eine verständliche Folgeerscheinung.

Die Ermordung der Menschenrechtsaktivistinnen Natalya Estemirova und Zarema Sadulaeva im Sommer 2009 in Tschetschenien sind noch immer nicht aufgeklärt. Und auch mehr als fünf Jahre nach der Tötung der regimekritischen Journalistin Anna Politkovskaya sind die Verantwortlichen noch auf freiem Fuss. Bedrohungen und Angriffe gegenüber Aktivisten, Journalisten und Regimegegner, welche gegen Korruption und Menschenrechtsverletzungen ankämpfen, sind weiterhin an der Tagesordnung. Die Unfähigkeit oder der Widerwille des Russischen Staates an der effektiven Aufklärung der Greueltaten und der Verurteilung der verantwortlichen Straftäter an Menschenrechtsverletzungen zeugen von einem erschreckenden Mangel an Engagement für Rechtsfindung und Menschenrechte in Russland.

  • Die für Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien verantwortlichen Personen werden zur Rechenschaft gezogen
  •  Die vom Europäischen Gerichtshof gesprochenen Urteile zu Tschetschenien werden umgesetzt
  •  Untersuchungen zur Ermordung von MenschenrechtsaktivistInnen und JournalistInnen werden effektiv und transparent durchgeführt
  •  Die Arbeit von MeschenrechtsaktivistInnen in Russland und im Speziellen im Nordkaukasus wird respektiert und geschützt
  •  Stillschweigendes oder auch öffentliches Zugeständnis an Vorgehensweisen, die illegale Aktivitäten fördern, wird offiziell  aufgegeben
Das Engagement der internationalen Gemeinschaft in der Bekämpfung von Straflosigkeit wird sich konsequent in den Beziehungen zum Russischen Staat widerspiegeln

  • Erstellung von Dossiers, welche die Kriegsverbrechen in Tschetschenien dokumentieren. Diese können für die rechtliche wie auch öffentliche Rechtshilfe beigezogen werden.
  • Überwachung und Verfolgung von Kriegsverbrechern in Russland im Rahmen der allgemeingültigen Rechtsnormen.
  • Lobby-Arbeit und Koalitionsbildung, um klare Forderungen der Schweizer Regierung und anderen nationalen und zwischen-staatlichen Institutionen an die Russischen Regierungsstellen zu tragen
  • Öffentlichkeitsarbeit, um die Schweizer Bevölkerung über die Problematik zu informieren und für die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in Russland zu sensibilisieren

Betroffene

Siedlungsgebiet:





 

Die Tschetschenen sind ein kaukasisches Volk, welches im Nordkaukasus in der Russischen Föderation beheimatet ist. Die Tschetschenen leben hauptsächlich in der Teilrepublik Tschetschenien. Da Tschetschenien seit 1994 Schauplatz von brutalen Kriegen und andauernden Menschenrechtsverletzungen ist, leben heute auch viele Tschetschenen in den benachbarten Teilrepubliken, russischen Grossstädten sowie als Flüchtlinge in Europa.
Bevölkerung: 1‘269‘100 in Tschetschenien (offizielle Statistiken)
Diaspora:


 
Ca. 100‘000 in Moskau. Weltweit ca. 200‘000, davon ungefähr 100‘000 im Europa.
Weitere bedeutende Gemeinschaften leben in der Türkei und im Nahen Osten.
Religion: Vorwiegend sunnitischer Islam
Sprache: Tschetschenisch und Russisch




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