Übersicht
Per 1. März hat das Bundesamt für Migration (BFM) die Wegweisungspraxis in Bezug auf Asylsuchende aus Sri Lanka angepasst und beschlossen, Wegweisungen teilweise wieder zuzulassen. Die neue Wegweisungspraxis wird gestaffelt umgesetzt. Ab 1. März werden Asylgesuche, die abgelehnt wurden, gemäss der angepassten Wegweisungspraxis entschieden. Mit der Überprüfung des Status von Personen, die vorläufig aufgenommen wurden, wird das BFM im Juni 2011 beginnen.
Dieser Entscheid ist aus menschenrechtlicher Sicht eindeutig verfrüht.
Die Abwesenheit von bewaffneter Auseinandersetzung bedeutet noch längst keinen Frieden. Die Sicherheit der srilankischen Bevölkerung, insbesondere der tamilischen Minderheit, ist nicht gewährleistet. Klare Indizien zeigen auf, dass aus dem Ausland zurückkehrende Tamilinnen und Tamilen von sri-lankischen Behörden unter Generalverdacht gestellt werden, Sympathisanten oder ehemalige Kämpferinnen und Kämpfer der Rebellenorganisation LTTE zu sein. Tamilinnen und Tamilen in der Schweiz befürchten bei der Einreise Willkür, Einschüchterungen oder gar Verhaftung und Folter.
Diese Befürchtungen sind begründet. So weigert sich die sri-lankische Regierung bis anhin standhaft, eine unabhängige Untersuchung der Vorwürfe betreffend Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit seitens der LTTE und der sri-lankischen Streitkräfte zuzulassen und allfällige Täterinnen und Täter vor Gericht zu bringen. Gleichzeitig verweigert die sri-lankische Regierung dem Internationalen Roten Kreuz bislang den Zugang zu politischen Gefangenenlagern. Eine Lösung des Konflikts in Sri Lanka, welche die Rechte der Tamilen garantiert, befindet sich in weiter Ferne.