Übersicht
Am 20. Mai 2009 erklärte die sri-lankische Regierung den Bürgerkrieg für beendet und die Rebellenorganisation Liberation Tigers of Tamil Elam (LTTE) als besiegt. Laut UNO-Schätzungen forderte der 27 Jahre dauernde Bürgerkrieg zwischen 80‘000-100‘000 Todesopfer. Vor allem in den letzten Monaten des Bürgerkrieges wurden sowohl von der sri-lankischen Armee wie von der LTTE massive Kriegsverbrechen, Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts begangen. Laut Berichten von internationalen Organisationen haben die LTTE Minderjährige zwangsrekrutiert, die Flucht von Zivilpersonen aus den Kampfgebieten verhindert und Zivilpersonen als menschliche Schutzschilder benutzt. Die sri-lankische Armee dagegen bombardierte Spitäler und deklarierte „no-fire-zones“. Zudem verhinderte sie humanitäre Hilfeleistungen und richtete gefangene LTTE-Kämpfern extralegal hin, welche sich bereits ergeben hatten. Fast 300‘000 intern Vertriebene wurden von der sri-lankischen Regierung in Flüchtlingslagern „interniert“.
Menschenrechtsorganisationen fordern seit längerem eine Untersuchung der Ereignisse in Sri Lanka. Die sri-lankische Regierung weigert sich jedoch bis heute, die vorgeworfenen Verbrechen zu untersuchen bzw. eine internationale unabhängige Untersuchung zuzulassen. Da Sri Lanka das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs nicht ratifiziert hat, kann der Internationale Strafgerichtshof nur auf Zuweisung des UNO-Sicherheitsrats Ermittlungen gegen mutmassliche Verstösse gegen das Völkerstrafrecht einleiten. Doch der UNO-Sicherheitsrat hat das Problem der Straflosigkeit in Sri Lanka nicht einmal öffentlich diskutiert. Der UNO-Menschenrechtsrat verabschiedete sogar eine Resolution, in der er die Bemühungen der sri-lankischen Regierung am Ende des bewaffneten Konflikts begrüsst, ohne auch nur die Notwendigkeit von strafrechtlicher Verfolgung oder Entschädigungen zu erwähnen. Die Untätigkeit der UNO ist zum Teil durch die ablehnende Haltung der Verbündeten Sri Lankas (u.a. China und Indien) gegenüber internationalen Interventionen zu begründen. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, dass Staaten wie die Schweiz, welche das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshof ratifiziert haben, verstärkt handeln.
Gleichzeitig verfügt die Schweiz seit dem 1. Januar 2011 über eine neue Gesetzgebung, welche den Tatbestand der Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Schweizer Strafgesetzbuch verankert. Es präzisiert die Definition von Kriegsverbrechen und beauftragt die Schweizer Staatsanwaltschaft, diese Verbrechen zu verfolgen. Gleichzeitig gibt das Gesetz der Schweiz grössere Kompetenzen, die schwersten aller Straftaten zu ahnden, selbst wenn sie im Ausland ausgeführt worden sind. Somit erhält die Schweiz ein wirksames Instrument im Kampf gegen die Straflosigkeit. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) fordert die Schweizer Behörden auf, diese Strafnorm - insbesondere in Bezug auf Sri Lanka - engagierter und konsequent anzuwenden.