02. Juni 2015

Medienmitteilung

Klage Argor Heraeus: Mehr Transparenz statt Vertuschung bei Raubgold!

Die Tessiner Goldraffinerie Argor Heraeus muss sich nicht vor Gericht verantworten, obwohl sie fast drei Tonnen illegal geschürftes Rohgold weiterverarbeitet hat. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) nimmt mit Enttäuschung zur Kenntnis, dass die Bundesanwaltschaft das 2013 eröffnete Verfahren wegen Geldwäscherei und Gehilfenschaft zu Kriegsverbrechen eingestellt hat.

Die Klage von TRIAL (Track Impunity Always) und zwei weiterer Organisationen basierte auf Dokumenten, die belegen, dass Argor Heraeus zwischen 2004 und 2005 via Uganda 2950 Kilo Rohgold aus dem Konfliktgebiet der Demokratischen Republik Kongo bezogen und raffiniert hat. Immerhin stellte der Staatsanwalt des Bundes fest, dass die Firma objektiv Hilfe zu den vor Ort begangenen Kriegsverbrechen geleistet hat. Denn ohne die Aussicht auf ein lukratives Geschäft wäre es kaum zu Plünderungen, illegalem Handel und Schmuggel von Rohgold gekommen. Zudem hätte Argor Heraeus wissen müssen, dass Uganda, woher die Firma den Rohstoff importiere, selber kaum Gold gewinnt. Trotzdem lässt die Bundesanwaltschaft den Vorwurf der vorsätzlichen Hilfe zur Begehung von Kriegsverbrechen fallen, weil das „Wissen müssen“ nicht für einen Vorsatz ausreiche. Auch der Vorwurf der Geldwäscherei wird nicht weiterverfolgt.

Dies ist für die GfbV umso beunruhigender, als dass Argor Heraeus die selbst auferlegten Sorgfaltspflichten verletzt hat. Denn auch die Bundesanwaltschaft stellt fest: Hätte die Firma die Herkunft des Goldes wirklich abgeklärt, wie es das hausinterne Reglement spätestens seit August 2004 verlangt, wäre deutlich geworden, dass es sich dabei mit grösster Wahrscheinlichkeit um Raubgut handelte.

Argor Heraeus sowie die drei Schweizer Raffinerien Valcambi, Metalor und Pamp gehören zu den sieben grössten Goldraffinerien der Welt und verarbeiten mindestens einen Drittel des Rohgoldes, das weltweit gewonnen wird. Der Abbau von Gold ist oft mit Gewalt, Menschenrechtsverletzungen oder grossen Umweltschäden verbunden. Die Raffinerien spielen in der Rückverfolgbarkeit und Transparenz eine zentrale Stelle, denn es liegt an ihnen, ob illegale Goldproduzenten Abnehmer finden oder nicht. Die Raffinerien haben sich daher freiwillig Richtlinien auferlegt. Dies aber offensichtlich nur, um auf Rückfragen von Kunden wie die Schmuck- und Uhrenindustrie oder Banken beruhigende Antworten geben zu können.

Die GfbV fordert daher, dass sich die Goldraffinerien und goldverarbeitende Firmen zu einer verbindlichen, seriösen Sorgfaltsprüfung verpflichten, wie sie die kürzlich lancierte Konzernverantwortungsinitiative verlangt. Im Rahmen ihrer Kampagne «No dirty Gold!» setzt sich die GfbV bereits seit drei Jahren für sauberes Gold ein. So verlangt sie von den Raffinerien vollständige Transparenz. Die Kriterien und Prozesse der angewendeten Sorgfaltsprüfung sollen veröffentlicht und insbesondere die Namen der Goldlieferanten und Goldproduzenten offen gelegt werden. Denn mit Transparenz können die Unternehmen belegen, dass sie ihre Sorgfaltspflicht wahrnehmen, die Menschenrechte einhalten und schmutziges Gold meiden.

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