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Newsletter 383
21.10.2008
Afghanischer Journalist in Unrechtsverfahren zu 20 Jahren Haft
verurteilt
Als "Unrechtsurteil" bezeichnete am heutigen Dienstag die
Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) die Verurteilung des
afghanischen Journalisten Parvez Kaambakhsh zu 20 Jahren Haft durch
ein Berufungsgericht in Kabul. Staatspräsident Hamid Karzai wurde
kritisiert, weil er sich trotz anderslautender Versprechungen nicht
für Parvez eingesetzt hat.
"Dies ist ein schwarzer Tag für den Rechtsstaat Afghanistan, da mit
dieser Willkürjustiz das internationale Ansehen des Landes massiv
beeinträchtigt wird", erklärte die GfbV. Der
Nachwuchsjournalist sei Opfer eines Machtkampfes in Afghanistan
geworden. So sei nicht Gerechtigkeit, sondern Rechtsbeugung
Grundlage seines Berufungsverfahrens gewesen. Dabei seien sowohl
afghanisches und internationales Recht als auch das traditionelle
islamische Recht, die Scharia, missachtet worden.
Der Anwalt des Journalisten kündigte nach dem Urteil an, den
Schuldspruch nicht hinnehmen, sondern den Obersten Gerichtshof
anrufen zu wollen. Vorwürfe erhob die GfbV auch gegen den
afghanischen Staatspräsidenten Hamid Karzai. Das Urteil gegen
Kaambaksh dokumentiere, dass Karzai kein Garant für Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit sei. Er habe sich nicht - wie zuvor mehrfach
versprochen - für die Freilassung des Journalisten eingesetzt.
Offenbar wollte der Staatspräsident sich vor den Wahlen 2009
nicht der Kritik radikal-islamischer Kräfte aussetzen.
Parvez war am 23. Januar 2008 in einem Gerichtsverfahren, das auch
Prinzipien des islamischen Rechts nicht entsprach, "wegen Angriff
und Beleidigung des Heiligen Propheten sowie wegen vorsätzlicher
Verfälschung von Koran-Versen" zum Tode verurteilt worden. Ihm wurde
vorgeworfen, einen Text unter Studenten der Balkh-Universität
verbreitet zu haben, der den Islam beleidigte. Parvez bestreitet
dies bis heute und erklärt, seine Unterschrift sei gefälscht worden.
Auch glaubwürdige Foltervorwürfe wurden nicht angemessen untersucht.
Nach afghanischem Recht hätte das Verfahren gegen Parvez schon Ende
September 2008 abgeschlossen sein müssen. Aufgrund der
Anklagepunkte hätte er zu höchstens fünf Jahren Haft
verurteilt werden dürfen.
Das Verfahren gegen Parvez hatte im Dezember 2007 begonnen. Der Rat
islamischer Geistlicher der Provinz Balkh empfahl, ihn mit dem Tod
zu bestrafen. Seit seiner Verhaftung am 27.10.2007 setzt sich
die GfbV für ein gerechtes Verfahren und die Freilassung von
Parvez ein, weil seine Festnahme beispielhaft deutlich macht,
wie schlecht es um den Aufbau eines demokratischen
Rechtsstaates in Afghanistan steht. Mit der Inhaftierung und
Verurteilung von Parvez sollte vor allem sein Bruder Sayed Yaqub
Ibrahimi getroffen werden, ein angesehener Journalist und
gefürchteter Kritiker der Warlords und ihrer Willkürherrschaft,
erklärte die GfbV.
Dossier Afghanistan
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