Newsletter 381
09.10.2008


Guantanamo: US-Gericht ordnet Freilassung von 17 festgehaltenen Uiguren aus China an

Gestern hat ein US-Bundesrichter in Washington D.C. überraschend die sofortige Freilassung der in Guantanamo festgehaltenen 17 Uiguren angeordnet. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) begrüsst diesen Entscheid als "grossartigen Sieg der Gerechtigkeit".

Die US-Regierung hat mit dem heutigen Entscheid von Bundesrichter Ricardo M. Urbina einen schweren Rückschlag hinnehmen müssen. Denn das US-Justizministerium hatte noch bis kurz vor dem Termin versucht, die Verhandlung zu verhindern. Der Richterspruch löste bei den US-Behörden Verärgerung aus, die ihren Widerspruch gegen die Entscheidung ankündigten. Für viele Gefangene in Guantanamo könnte der Richterspruch einen Durchbruch bedeuten. Für die Menschenrechtler und Rechtsanwälte, die die Uiguren seit Jahren unterstützen, ist es eine späte Genugtuung, da sie immer betont hatten, die 17 Angehörigen der muslimischen Minderheit würden zu Unrecht festgehalten.

Urbina vom Bundesgericht in Washington D.C. hatte am Dienstag die fortgesetzte Inhaftierung der Uiguren ohne Haftgrund für ungesetzlich erklärt und angeordnet, dass die Uiguren von Kuba in die USA gebracht werden müssen, um dort auf ihre Weiterreise in ein Drittland zu warten. Das US-Justizministerium hatte bereits in der letzten Woche erklärt, man betrachte die Uiguren nicht mehr als "feindliche Kämpfer". Eine Einreise in die USA wollte man ihnen jedoch aus grundsätzlichen Erwägungen nicht gestatten.

"Die 17 Uiguren haben am eigenen Leibe spüren müssen, wie wenig die USA und China in ihrem "Antiterror-Kampf" Menschenrechte achten", erklärte die GfbV. In einem im Mai 2008 veröffentlichten Menschenrechtsreport hatte die GfbV die Hintergründe der Verhaftung der Uiguren und die Verweigerung ihrer grundlegendsten Menschenrechte in Guantanamo ausführlich dokumentiert. In dem Report wird deutlich, wie sehr diese Gefangenen zum Spielball der Machtinteressen Chinas, der USA, Albaniens und Pakistans wurden und de facto zu Staatenlosen gemacht wurden. Nach China können sie in jedem Falle nicht zurückkehren, da ihnen dort Folter und Todesstrafe drohen.




Dossier China
Newsletter abonnieren