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Newsletter 381
09.10.2008
Guantanamo:
US-Gericht ordnet Freilassung von 17 festgehaltenen Uiguren aus
China an
Gestern hat ein US-Bundesrichter in Washington D.C. überraschend
die sofortige Freilassung der in Guantanamo festgehaltenen 17
Uiguren angeordnet. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV)
begrüsst diesen Entscheid als "grossartigen Sieg der Gerechtigkeit".
Die US-Regierung hat mit dem heutigen Entscheid von Bundesrichter
Ricardo M. Urbina einen schweren Rückschlag hinnehmen müssen. Denn
das US-Justizministerium hatte noch bis kurz vor dem Termin
versucht, die Verhandlung zu verhindern. Der Richterspruch löste bei
den US-Behörden Verärgerung aus, die ihren Widerspruch gegen die
Entscheidung ankündigten. Für viele Gefangene in Guantanamo könnte
der Richterspruch einen Durchbruch bedeuten. Für die
Menschenrechtler und Rechtsanwälte, die die Uiguren seit Jahren
unterstützen, ist es eine späte Genugtuung, da sie immer betont
hatten, die 17 Angehörigen der muslimischen Minderheit würden zu
Unrecht festgehalten.
Urbina vom Bundesgericht in Washington D.C. hatte am Dienstag die
fortgesetzte Inhaftierung der Uiguren ohne Haftgrund für
ungesetzlich erklärt und angeordnet, dass die Uiguren von Kuba in
die USA gebracht werden müssen, um dort auf ihre Weiterreise in ein
Drittland zu warten. Das US-Justizministerium hatte bereits in der
letzten Woche erklärt, man betrachte die Uiguren nicht mehr als
"feindliche Kämpfer". Eine Einreise in die USA wollte man ihnen
jedoch aus grundsätzlichen Erwägungen nicht gestatten.
"Die 17 Uiguren haben am eigenen Leibe spüren müssen, wie wenig die
USA und China in ihrem "Antiterror-Kampf" Menschenrechte achten",
erklärte die GfbV. In einem im Mai 2008 veröffentlichten
Menschenrechtsreport hatte die GfbV die Hintergründe der Verhaftung
der Uiguren und die Verweigerung ihrer grundlegendsten
Menschenrechte in Guantanamo ausführlich dokumentiert. In dem Report
wird deutlich, wie sehr diese Gefangenen zum Spielball der
Machtinteressen Chinas, der USA, Albaniens und Pakistans wurden und
de facto zu Staatenlosen gemacht wurden. Nach China können sie in
jedem Falle nicht zurückkehren, da ihnen dort Folter und Todesstrafe
drohen.
Dossier China
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