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Newsletter 345
28.04.2008
Gesellschaft für bedrohte Völker legt Beschwerde
gegen Olympiade-Sponsor Volkswagen ein
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat am Montag beim
deutschen Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Beschwerde gegen die Volkswagen AG (VW) eingelegt. Die
Menschenrechtsorganisation wirft dem Automobilkonzern vor, mit
seiner Förderung des olympischen Fackellaufes gegen die
"OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen" zu verstossen, zu
deren Beachtung sich der Konzern verpflichtet hat.
VW hatte noch in seinem "Nachhaltigkeitsbericht 2007/2008" sein
Engagement für die OECD-Leitsätze bekräftigt. Gemäss Absatz 2 der
dort verankerten "Allgemeinen Grundsätze" sollten "Unternehmen die
Menschenrechte der von ihrer Tätigkeit betroffenen Personen
respektieren, im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen
und Engagements der Regierung des Gastlands." Das
Bundeswirtschaftsministerium ist als nationale Kontaktstelle für die
Überwachung der Wirksamkeit der Leitsätze zuständig.
Die GfbV wirft VW vor, mit der Förderung des olympischen Fackellaufs
indirekt für bereits begangene Menschenrechtsverletzungen an Uiguren
in Xinjiang verantwortlich zu sein und weiteren
Menschenrechtsverletzungen in Tibet und Xinjiang Vorschub zu
leisten. So seien 70 Uiguren in der Stadt Kashgar in Xinjiang /
Ostturkestan Ende März 2008 festgenommen worden, um öffentliche
Proteste zu unterbinden, wenn der Fackellauf am 26. Juni 2008 die
vor allem von Uiguren bewohnte Stadt erreicht. Weitere
Hausdurchsuchungen, Razzien, politisch motivierte Festnahmen sowie
Misshandlung und Folter in Polizeigewahrsam seien im Vorfeld des
Fackellaufes durch Tibet (19.-22. Juni) zu befürchten. Denn auch
dort hätten die Behörden höchste Alarmstufe für den so genannten
"Lauf der Harmonie" angekündigt und bekräftigt, mit allen Mitteln
die "Sicherheit" des Grossereignisses zu garantieren.
Der Fackellauf wird die ethnischen Spannungen zwischen Han-Chinesen
und verfolgten Tibetern und Uiguren weiter schüren, warnte die GfbV.
Denn die Angehörigen sowohl der tibetischen als auch der uigurischen
Volksgruppe empfinden ihn angesichts der bereits bestehenden
Spannungen und Unterdrückung als Provokation. Somit schürt der
Fackellauf nach Auffassung der GfbV in mehrfacher Hinsicht
Menschenrechtsverletzungen. Volkswagen verspiele das Vertrauen
seiner Kunden, wenn es sich nicht an seine Zusagen halte.
Dossier China
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