Newsletter 325
12.12.2007



Islamisierung der Justiz bedroht Pressefreiheit in Afghanistan: Verhafteten Journalisten droht Todesstrafe


Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat vor einer Islamisierung der Justiz in Afghanistan gewarnt, welche die Pressefreiheit und die Demokratisierung des Landes gefährde. Innerhalb von nur einem Monat droht schon zum zweiten Mal die Verhängung von Todesurteilen gegen regime-kritische Journalisten. 

"Im Namen des Islam werden Journalisten für Delikte mit der Todesstrafe bedroht, die in Rechtsstaaten noch nicht einmal mit Haftstrafen geahndet werden", berichtete die GfbV am Mittwoch. Der jüngste Fall in der nordafghanischen Stadt Mazar-e-Sharif wiegt besonders schwer. Dort wird ein Familienangehöriger des angesehenen Journalisten Sayed Yaqub Ibrahimi mit dem Tod bedroht, weil der Reporter Menschenrechtsverletzungen von Warlords öffentlich kritisiert hatte.

Ibrahimi, der für das Institute for War and Peace Reporting (IWPR) als Korrespondent aus Nordafghanistan berichtet, wurde nach mehreren kritischen Reportagen über Warlords vom Geheimdienst verhört und mit dem Tode bedroht. Als man ihm keine Straftaten nachweisen konnte, wurde sein Bruder, der Journalistikstudent Sayed Parwez Kaambakhsh, am 27. Oktober 2007unter einem Vorwand festgenommen. Ihm droht die Todesstrafe, weil er der Verbreitung anti-islamischer Schriften beschuldigt wird. Der Student beteuert seine Unschuld, da der aus dem Internet heruntergeladene Text erst im Nachhinein mit seinem Namen versehen wurde. Statt den Prozess vor einem ordentlichen Gericht zu verhandeln, wurde das Verfahren an den Rat der Religionsgelehrten der Provinz überstellt. Dort droht ihm wegen Gotteslästerung der Tod durch Erhängen.

In einem weiteren Verfahren droht drei Personen, unter ihnen dem bekannten Journalisten Ghaws Zalmai, die Todesstrafe, weil sie den Koran in die Landessprache Dari übertragen haben. Ein vierter Beteiligter wurde bereits gehängt. Diese Hinrichtung war am 19. November in dem unabhängigen afghanischen Fernsehsender Aryana TV zu sehen, nachdem mehr als 1'000 Studenten am 11. November für die Hinrichtung der vier Personen demonstriert hatten. Die Übersetzung des Koran ist im muslimischen Glauben nicht gestattet, da sie auch als Interpretation der ursprünglichen Version gilt.

Zalmai, der bis vor kurzem in Grossbritannien im Exil lebte, arbeitete zuletzt als Sprecher des Generalstaatsanwalts. Er bereitete die Verbreitung von 6'000 Exemplaren der Koran-Übersetzung mit vor. "Zwar stiess die Übersetzung unter muslimischen Schriftgelehrten auf breite Ablehnung, doch die Todesstrafe gegen die vier Beteiligten zu verhängen wäre unverhältnismässig und würde dem Ansehen Afghanistans schaden", hiess es in einem Schreiben der GfbV an den afghanischen Präsident Hamid Karsai.

Hoffnung auf ein faires Gerichtsverfahren besteht nach GfbV-Einschätzung nicht, weil nach der Ernennung des radikal-islamischen Scheichs Haji Faizal Shinwari zum Obersten Richter im Jahr 2002 mehr als 300 seiner Gefolgsleute zu Richtern ernannt wurden. Willkür und Korruption sind in der afghanischen Justiz verbreitet.




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