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Newsletter 325
12.12.2007
Islamisierung der Justiz bedroht Pressefreiheit in Afghanistan:
Verhafteten Journalisten droht Todesstrafe
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat vor einer
Islamisierung der Justiz in Afghanistan gewarnt, welche die
Pressefreiheit und die Demokratisierung des Landes gefährde.
Innerhalb von nur einem Monat droht schon zum zweiten Mal die
Verhängung von Todesurteilen gegen regime-kritische Journalisten.
"Im Namen des Islam werden Journalisten für Delikte mit der
Todesstrafe bedroht, die in Rechtsstaaten noch nicht einmal mit
Haftstrafen geahndet werden", berichtete die GfbV am Mittwoch. Der
jüngste Fall in der nordafghanischen Stadt Mazar-e-Sharif wiegt
besonders schwer. Dort wird ein Familienangehöriger des angesehenen
Journalisten Sayed Yaqub Ibrahimi mit dem Tod bedroht, weil der
Reporter Menschenrechtsverletzungen von Warlords öffentlich
kritisiert hatte.
Ibrahimi, der für das Institute for War and Peace Reporting (IWPR)
als Korrespondent aus Nordafghanistan berichtet, wurde nach mehreren
kritischen Reportagen über Warlords vom Geheimdienst verhört und mit
dem Tode bedroht. Als man ihm keine Straftaten nachweisen konnte,
wurde sein Bruder, der Journalistikstudent Sayed Parwez Kaambakhsh,
am 27. Oktober 2007unter einem Vorwand festgenommen. Ihm droht die
Todesstrafe, weil er der Verbreitung anti-islamischer Schriften
beschuldigt wird. Der Student beteuert seine Unschuld, da der aus
dem Internet heruntergeladene Text erst im Nachhinein mit seinem
Namen versehen wurde. Statt den Prozess vor einem ordentlichen
Gericht zu verhandeln, wurde das Verfahren an den Rat der
Religionsgelehrten der Provinz überstellt. Dort droht ihm wegen
Gotteslästerung der Tod durch Erhängen.
In einem weiteren Verfahren droht drei Personen, unter ihnen dem
bekannten Journalisten Ghaws Zalmai, die Todesstrafe, weil sie den
Koran in die Landessprache Dari übertragen haben. Ein vierter
Beteiligter wurde bereits gehängt. Diese Hinrichtung war am 19.
November in dem unabhängigen afghanischen Fernsehsender Aryana TV zu
sehen, nachdem mehr als 1'000 Studenten am 11. November für die
Hinrichtung der vier Personen demonstriert hatten. Die Übersetzung
des Koran ist im muslimischen Glauben nicht gestattet, da sie auch
als Interpretation der ursprünglichen Version gilt.
Zalmai, der bis vor kurzem in Grossbritannien im Exil lebte,
arbeitete zuletzt als Sprecher des Generalstaatsanwalts. Er
bereitete die Verbreitung von 6'000 Exemplaren der Koran-Übersetzung
mit vor. "Zwar stiess die Übersetzung unter muslimischen
Schriftgelehrten auf breite Ablehnung, doch die Todesstrafe gegen
die vier Beteiligten zu verhängen wäre unverhältnismässig und würde
dem Ansehen Afghanistans schaden", hiess es in einem Schreiben der
GfbV an den afghanischen Präsident Hamid Karsai.
Hoffnung auf ein faires Gerichtsverfahren besteht nach
GfbV-Einschätzung nicht, weil nach der Ernennung des
radikal-islamischen Scheichs Haji Faizal Shinwari zum Obersten
Richter im Jahr 2002 mehr als 300 seiner Gefolgsleute zu Richtern
ernannt wurden. Willkür und Korruption sind in der afghanischen
Justiz verbreitet.
Dossier Afghanistan
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