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Düstere Perspektiven für Flüchtlingsrückkehr nach Afghanistan

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) präsentierte heute in Bern die Ergebnisse einer Abklärungsreise nach Afghanistan. Da sich die Sicherheitssituation im laufenden Jahr drastisch verschlechtert habe, sei die zwangsweise Rückführung von afghanischen Asyl Suchenden unzumutbar. Die GfbV fordert deshalb vom Bundesrat eine kollektive Aufnahme bis zu einer neuen Lagebeurteilung Ende März 2004.

Nach einer Rückkehrwelle im vergangenen Jahr, als etwa zwei Millionen Flüchtlinge nach Afghanistan zurückkehrten, hat sich die Lage in den letzten Monaten dramatisch verschlechtert. Weite Teile des Landes sind durch gravierende Sicherheitsmängel gekennzeichnet. Kämpfe zwischen der US-geführten Koalition gegen Taliban-Gruppen im Osten, Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Milizenfraktionen im Norden, die de-facto-Einführung des fundamentalistischen Rechtssystems der Scharia im Westen sowie eine andauernde existenzbedrohende Dürre im Süden führten zu einer neuen Spirale von Vertreibung und Flucht. Auch die Hauptstadt Kabul erweist sich immer mehr nur als eine relative Insel der Sicherheit, die von regelmässigen Gewalteskalationen gekennzeichnet ist. Dies führte dazu, dass ein beträchtlicher Teil der letztjährigen Rückkehrenden das Land wieder in Richtung ihrer ehemaligen Gastländer verliess. Die Einschätzung des Bundesrates vom Mai 2003, dass in Afghanistan ein Klima der Rückkehr herrsche, ist damit bereits von der Realität überholt worden, so das Fazit der Abklärungsreise einer Delegation der Gesellschaft für bedrohte Völker. 

Vorläufige Aufnahme für Asyl Suchende gefordert
Vor diesem Hintergrund ist es nach Einschätzung internationaler Organisationen vor Ort unzumutbar, Asyl Suchende aus Gastländern zwangsweise nach Afghanistan zurückzuführen. Da in absehbarer Zeit keine grundlegende Verbesserung der Lage zu erwarten ist und eine Rückführung bis zum nächsten Frühling illusorisch ist, sollte das Bundesamt für Flüchtlinge (BfF) dieser Realität Rechnung tragen und afghanischen Asyl Suchenden kollektiv eine vorläufige Aufnahme bis zu einer neuerlichen Lagebeurteilung Ende März 2004 erteilen. Diese Position deckt sich mit jener der Niederlande. Diese Praxis würde auch  in Übereinstimmung stehen mit den Empfehlungen des UNO-Hochkommissariates für Flüchtlinge (UNHCR) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM), welche die Erleichterung der freiwilligen Rückkehr fordert, nicht aber deren aktive Förderung. Dies bedeutet, dass spontan Rückkehrwillige unterstützt werden, dass Rückkehr aber nicht empfohlen wird. Eine zwangsweise Rückführung erachten beide Organisationen als nicht sinnvoll. 

Ausbau der Programme zur freiwilligen Rückkehr
Die Schweiz beteiligt sich bereits an Programmen für eine freiwillige Rückkehr. Diese stehen aber nur einer hoch qualifizierten Minderheit von afghanischen Asyl Suchenden offen. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) befürwortet die Teilnahme der Schweiz an weiteren Programmen, welche einem erweiterten Interessentenkreis offen stehen würden. Trainingsprogramme der Internationalen Organisation für Migration in Verbindung mit der Möglichkeit für befristete Abklärungsreisen (Go-and-See-Visits) für Rückkehrwillige würden eine markante Verbesserung der Nachhaltigkeit von Rückkehr ermöglichen.

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