 |
 |
Newsletter 175
9.7.03
Düstere Perspektiven für Flüchtlingsrückkehr
nach Afghanistan
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) präsentierte heute
in Bern die Ergebnisse einer Abklärungsreise nach Afghanistan. Da
sich die Sicherheitssituation im laufenden Jahr drastisch
verschlechtert habe, sei die zwangsweise Rückführung von
afghanischen Asyl Suchenden unzumutbar. Die GfbV fordert deshalb vom
Bundesrat eine kollektive Aufnahme bis zu einer neuen Lagebeurteilung
Ende März 2004.
Nach einer Rückkehrwelle im vergangenen Jahr, als etwa zwei Millionen
Flüchtlinge nach Afghanistan zurückkehrten, hat sich die Lage in den
letzten Monaten dramatisch verschlechtert. Weite Teile des Landes sind
durch gravierende Sicherheitsmängel gekennzeichnet. Kämpfe zwischen
der US-geführten Koalition gegen Taliban-Gruppen im Osten,
Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Milizenfraktionen im
Norden, die de-facto-Einführung des fundamentalistischen
Rechtssystems der Scharia im Westen sowie eine andauernde
existenzbedrohende Dürre im Süden führten zu einer neuen Spirale
von Vertreibung und Flucht. Auch die Hauptstadt Kabul erweist sich
immer mehr nur als eine relative Insel der Sicherheit, die von
regelmässigen Gewalteskalationen gekennzeichnet ist. Dies führte
dazu, dass ein beträchtlicher Teil der letztjährigen Rückkehrenden
das Land wieder in Richtung ihrer ehemaligen Gastländer verliess. Die
Einschätzung des Bundesrates vom Mai 2003, dass in Afghanistan ein
Klima der Rückkehr herrsche, ist damit bereits von der Realität
überholt worden, so das Fazit der Abklärungsreise einer Delegation
der Gesellschaft für bedrohte Völker.
Vorläufige Aufnahme für Asyl Suchende gefordert
Vor diesem Hintergrund ist es nach Einschätzung internationaler
Organisationen vor Ort unzumutbar, Asyl Suchende aus Gastländern
zwangsweise nach Afghanistan zurückzuführen. Da in absehbarer Zeit
keine grundlegende Verbesserung der Lage zu erwarten ist und eine
Rückführung bis zum nächsten Frühling illusorisch ist, sollte das
Bundesamt für Flüchtlinge (BfF) dieser Realität Rechnung tragen und
afghanischen Asyl Suchenden kollektiv eine vorläufige Aufnahme bis zu
einer neuerlichen Lagebeurteilung Ende März 2004 erteilen. Diese
Position deckt sich mit jener der Niederlande. Diese Praxis würde
auch in Übereinstimmung stehen mit den Empfehlungen des
UNO-Hochkommissariates für Flüchtlinge (UNHCR) und der
Internationalen Organisation für Migration (IOM), welche die
Erleichterung der freiwilligen Rückkehr fordert, nicht aber deren
aktive Förderung. Dies bedeutet, dass spontan Rückkehrwillige
unterstützt werden, dass Rückkehr aber nicht empfohlen wird. Eine
zwangsweise Rückführung erachten beide Organisationen als nicht
sinnvoll.
Ausbau der Programme zur freiwilligen Rückkehr
Die Schweiz beteiligt sich bereits an Programmen für eine freiwillige
Rückkehr. Diese stehen aber nur einer hoch qualifizierten Minderheit
von afghanischen Asyl Suchenden offen. Die Gesellschaft für bedrohte
Völker (GfbV) befürwortet die Teilnahme der Schweiz an weiteren
Programmen, welche einem erweiterten Interessentenkreis offen stehen
würden. Trainingsprogramme der Internationalen Organisation für
Migration in Verbindung mit der Möglichkeit für befristete
Abklärungsreisen (Go-and-See-Visits) für Rückkehrwillige würden
eine markante Verbesserung der Nachhaltigkeit von Rückkehr
ermöglichen.
Abklärungsbericht lesen
Dossier Afghanistan
Newsletter abonnieren
|