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15.8.02
China:
Schweizer Falun Gong-Anhänger verurteilt
Vor einem Gericht in Hongkong sind heute 16 Falun
Gong-Anhänger in allen sieben Anklagepunkten schuldig
gesprochen worden, darunter vier Schweizer und ein
Neuseeländer. Ihnen wird vorgeworfen, durch eine
Demonstration am 14. März dieses Jahres in Hongkong die
öffentliche Ruhe gestört und sich ihrer Verhaftung
widersetzt zu haben. Sie hatten gegen die Verfolgung
ihrer Bewegung durch chinesische Behörden demonstriert.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker International
(GfbV) und die Internationale Gesellschaft für
Menschenrechte (IGFM) fordern die chinesische Führung
auf, die Unterdrückung von Falun Gong und anderen
Glaubensgemeinschaften zu beenden.
Für die Vergehen, welche den Angeklagten zur Last gelegt
werden, droht im Normalfall eine Haftstrafe von bis zu
zwei Jahren Gefängnis. Die ausländischen Falun
Gong-Anhänger wurden lediglich zu Bussen von bis zu 3000
Hongkong Dollar (etwa 600 Franken) verurteilt. Der
Schuldspruch des Richters fiel milde aus, um
internationales Aufsehen zu vermeiden. Jedoch hat das
Urteil schwerwiegende Konsequenzen, denn es handelt sich
hier um einen Präzedenzfall. Die Falun Gong-Bewegung ist
seit Juli 1999 in China verboten und wird dort massiv
verfolgt. Bislang war sie aber in Hongkong erlaubt. Mit
der jetzigen Verurteilung wird nicht nur die Verfolgung
in Festlandchina gerechtfertigt, sondern diese auch auf
Hongkong ausgedehnt. Damit verschlechtert sich die
Menschenrechtssituation in China insgesamt weiter
dramatisch.
Erich Bachmann, einer der Schweizer Angeklagten,
berichtete heute der GfbV telefonisch aus Hongkong, dass
der Prozess unfair verlaufen sei. Die Verteidiger hatten
erfolglos auf Befangenheit des Richters plädiert. Nach
Angaben von Bachmann schenkte der Richter lediglich den
Aussagen der beteiligten Polizeibeamten Glauben,
Zeugenaussagen der Falun Gong-Anhänger seien konsequent
als unwahr abgetan worden.
Die GfbV und die IGFM fordern gemeinsam, dass die
chinesische Führung den "Kampf gegen
Terrrorismus" nicht zur Unterdrückung der
Glaubensfreiheit missbraucht. Mit dem Argument, es handle
sich um terroristische Organisationen, werden immer
wieder Falun Gong-Anhänger, muslimische Uiguren,
buddhistische Tibeter sowie Angehörige der
römisch-katholischen und evangelischen Freikirchen in
ihrer Glaubensausübung eingeschränkt. Die Verfolgung
reicht von willkürlichen Verhaftungen und unfairen
Gerichtsverfahren über Folter und
Zwangspsychiatrisierung bis hin zu gewaltsamem Tod in der
Haft und exzessiver Anwendung der Todesstrafe.
Öffentlicher Protest gegen diese Repression wird als
Störung der öffentlichen Ordnung bestraft.
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Dossier China
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