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17.6.02
China:
Schweizer Falun Gong-Anhänger vor Gericht
In Hongkong hat heute der Prozess gegen vier
Schweizer Falun Gong-Anhänger begonnen. Sie sind
angeklagt, mit einer Protestaktion die öffentliche
Ordnung gestört zu haben. Sie hatten sich mit den
chinesischen Falun Gong-Anhängern solidarisiert, die vom
Regime in Peking an der Ausübung der Glaubensfreiheit
gehindert werden.
Die vier Schweizer hatten sich mit Transparenten und
einem Hungerstreik für die chinesischen Falun
Gong-Anhänger eingesetzt, die wegen ihrer
Glaubensausübung mit staatlicher Verfolgung rechnen
müssen. Am ersten Prozesstag in Hongkong wurden heute
die Anklageschrift verlesen und Polizeivideos über die
Protestaktion vorgeführt. Neben den Schweizer
Angeklagten stehen auch eine Reihe von chinesischen Falun
Gong-Anhängern vor Gericht. Ihnen wird teilweise auch
Widersetzung gegen ihre Verhaftung vorgeworfen. "Die
chinesischen Behörden haben wohl zu wenig Beweismittel
für eine Verurteilung und versuchen deshalb, die Anklage
immer wieder auszuweiten", berichtete Erich
Bachmann, einer der Schweizer Angeklagten, heute der
Gesellschaft für bedrohte Völker telefonisch aus
Hongkong.
Erst am Donnerstag hatten sich die vier Schweizer
Angeklagten an den katholischen Bischof von Hongkong,
Joseph Zen, um Hilfe gewandt. Zen appellierte darauf mit
einem Brief an die Katholische Bischofskonferenz der
Schweiz, sich für die Angeklagten einzusetzen. China
verstösst immer wieder gegen die Gewährleistung der
Glaubensfreiheit. Vor allem Falun Gong-Anhänger,
muslimische Uiguren und buddhistische Tibeter werden
Opfer staatlicher Repression. Internationale Kritik hält
sich insbesondere nach dem 11. September in engen
Grenzen. Die Gesellschaft für bedrohte Völker fordert
vom Bundesrat angesichts dieser Beschneidung von
Freiheitsrechten von Schweizer Bürgern eine entschiedene
Reaktion. Auch von der Schweizer Bischofskonferenz wird
eine öffentliche Stellungnahme erwartet.
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Dossier China
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